Dienste und Formulare - Umweltzertifizierungen
Anträge und Erklärungen, die bei der Landesverwaltung auf telematischem Wege eingereicht werden, sind gültig, sofern: (1)
- sie mit digitaler Unterschrift unterzeichnet sind
- sich der Benutzer/die Benutzerin, je nach vorgeschriebener Mindestsicherheitsanforderung, durch Bürgerkarte (CNS), elektronischen Personalausweis (CIE) oder öffentliches System für digitale Identität (SPID) identifiziert
- sie handschriftlich unterzeichnet sind und mit einer Ablichtung des Erkennungsausweises eingereicht werden.
Anmerkung: Die Formulare, welche an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz auf telematischem Wege eingereicht werden, sind im PDF/A-Format zu senden. Alle Formulare der Agentur sind im digital ausfüllbaren PDF-Format abrufbar.
(1) Rechtsgrundlagen:
Art. 18 Absatz 8 des Dekretes des Landeshauptmanns vom 19. Juni 2015, Nr. 17, „Verordnung zur Protokollierung und zur digitalen Landesverwaltung“. Dieser Artikel wurde durch Art. 12 Absatz 5 des D.LH. vom 19. April 2016, Nr. 14 angefügt und später durch Art. 10 Absatz 7 des D.LH. vom 22. März 2019, Nr. 7 so ersetzt.
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