Gewässerschutzplan

Der Plan | Der Entwurf | Der Teilplan | Charakterisierung | Sensible Gewässerabschnitte

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Der Eisack (Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)

Wasser ist eine immer wichtiger werdende strategische Ressource und die Grundlage aller Lebensformen. Die wirtschaftliche Entwicklung, die Landwirtschaft, der Tourismus, die Energiewirtschaft und alle neuen Formen der Freizeitgestaltung verändern und erhöhen die Nutzung der Wasserressource und führen zu einem stetigen Anstieg des Wasserbedarfes. Der Gewässerschutzplan (GSP), als Teilplan des Wassernutzungsplanes (WNP), zielt auf den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer ab. Der GSP erfüllt auf Landesebene die Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG. Die Richtlinie verfolgt ehrgeizige Ziele:

  • die Vermeidung einer qualitativen und quantitativen Verschlechterung,
  • die Verbesserung des Qualitätszustands und die Sicherstellung einer nachhaltigen Nutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der verfügbaren Wasserressourcen.

Die Umsetzung der Inhalte und Ziele dieser Richtlinie ist verbindlich.

Hauptziel des Gewässerschutzes ist es, einen "guten oder sehr guten ökologischen Zustand" bzw. ein "gutes ökologisches Potential" sowie einen "guten chemischen Zustand" aller Oberflächengewässer zu gewährleisten.
Das Umweltziel für die Grundwasserkörper ist die Erreichung und die Erhaltung eines "guten mengenmäßigen und chemischen Zustandes". Die Maßnahmen zum Erhalt oder der Verbesserung des Qualitätszustandes der Gewässer sind zentrales Element.

Der Gewässerschutzplan 2021: sieben Bände und drei Anlagen

Der Gewässerschutzplan wurde von der Landesregierung mit Beschluss Nr 516 vom 15.06.2021 genehmigt, nachdem das Genehmigungsverfahren laut LG 13/1997 – LG 9/2018 (Raumordnung) und LG 17/2017 (Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte) abgeschlossen wurde. Dieses Verfahren hat den Bürgern, Gemeinden und Interessensvertreter die Eingabe von Stellungnahmen ermöglicht. Mehr dazu

Mit der Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplanes (Zweite Aktualisierung des BWP des Flusseinzugsgebietes der östlichen Alpen) sind die Ergebnisse zur Gewässerqualität, sowie die Kriterien für die Definition der Umweltziele und Ausnahmeregelungen aktualisiert und publiziert worden. Der Beschluss der Landesregierung Nr. 147 vom 08.03.2022 nimmt die Aktualisierungen in den Gewässerschutzplan auf.



Entwurf Gewässerschutzplan (2019)

Entwurf Gewässerschutzplan

Mit Beschluss Nr. 1174 vom 30.12.2019 hat die Landesregierung den Entwurf zum Gewässerschutzplan genehmigt.

Genehmigungsverfahren

Teilplan zum Gewässerschutzplan (2004)

Mit Beschluss Nr. 3243 vom 6 September 2004, hat die Landesregierung den Teilplan zum Gewässerschutzplan genehmigt. Schwerpunkt dieses Planes ist die Abgrenzung des Einzugsgebietes der Etsch als Wassereinzugsgebiet eines empfindlichen Gebietes und die Anpassungsmaßnahmen an den Kläranlagen.

Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 25.04.2002, C-369/00 und in den Akten über das Verfahren wegen Vertragsverletzung die Kriterien für die Ausweisung empfindlicher Gebiete und deren Wassereinzugsgebiete neu interpretiert und klar definiert, dass das gesamte Einzugsgebiet eines Gewässers, welches in ein empfindliches Gebiet mündet, als empfindliches Gebiet zu gelten hat. Folge dessen muss das gesamte Einzugsgebiet der Etsch als empfindliches Gebiet eingestuft werden, da die Etsch in die Adria mündet, die als empfindliches Gebiet ausgewiesen ist. Da der Gewässerschutzplan gemäß Art. 27 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002, Nr. 8 noch in Ausarbeitung steht, wird mit diesem Teilplan die entsprechende Einstufung vorgenommen und die Anpassungsmaßnahmen, die Kosten und die Fristen für die Anpassung der Kläranlagen kommunaler Abwässer vorgesehen, die bislang noch nicht die Werte bezüglich Abbau von Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor in sensiblen Gebieten einhalten können. Nur die Kläranlage Brixen konnte die Grenzwerte beider Parameter nicht einhalten (Anpassung innerhalb 2004 beendet). Bei den Anlagen Unteres Eisacktal, Glurns, Eggental und Pontives sind - soweit möglich - Anpassungsmaßnahmen vorgesehen, um auch die Einhaltung des Parameters Gesamtstickstoff zu ermöglichen.

Teilplan empfindlicher Gebiete


Charakterisierung, Typisierung und Ausweisung der Oberflächenwasserkörper

Mit Beschluss Nr. 1543 vom 8 Juni 2009, hat die Landesregierung Charakterisierung beziehungsweise Typisierung und Ausweisung der Oberflächenwasserkörper und Bestimmung der Referenzstellen in der Autonomen Provinz Bozen genehmigt.

Typisierung und Ausweisung der Oberflächenwasserkörper

Besonders sensible Gewässerabschnitte

Mit Beschluss Nr. 834 vom 14.07.2015, hat die Landesregierung die besonders sensible Gewässerabschnitte gemäß Art. 34 des Landesgesetzes Nr. 2/2015 festgelegt.

Sensible Gewässerabschnitte

Die Gewässerkarte Südtirols

Mit Staatsgesetz Nr. 36/94 sind alle Gewässer (Fließgewässer, Seen, Quellen, Grundwasser, Gletscher) innerhalb des italienischen Staatsgebietes für öffentlich erklärt worden. Die entsprechenden Geodaten können vom GeoKatalog mittels Download bezogen werden.

Die Kodifizierung erfolgt gemäß folgenden Kriterien:
Fließgewässer
Südtirol ist in insgesamt 14 Einzugsgebiete eingeteilt, die mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet sind (A: Etsch, B: Eisack... bis N: Piave). Innerhalb dieser Einzugsgebiete erfolgt die Klassifizierung nach der Gewässerordnung: Die Zuflüsse werden stromaufwärts in Fünferschritten durchnummeriert. So erhält der Durnholzerbach als Zufluss der Talfer (F) die Nummer F.170, sein erster Zufluss die Nummer F.170.5, dessen erster Zufluss die Nummer F.170.5.5 usw.
Seen
Die Seen sind unabhängig vom Einzugsgebiet durchnummeriert und mit S bezeichnet, der Kalterersee z.B. erhält die Nummer S143.
Quellen
Auch die Quellen sind unabhängig vom Einzugsgebiet durchnummeriert und mit Q bezeichnet.


 

Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung

Kontakt: Amt für Gewässerschutz