Bauschutt - Recyclingbaustoff-Schutzgebiete

Die Landesregierung hat die Richtlinien zur Wiederverwertung von Baurestmassen und zur Qualität von Recycling-Baustoffen vorgegeben. RC-Baustoffe sollen im Rahmen von genehmigten Projekten von Bauwerken im Siedlungsbereich eingesetzt werden. Zum Schutz von wassersensiblen Bereichen ist der Einsatz von RC-Baustoffen untersagt:

  • in Gebieten gemäß Art. 15 und 18 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002, Nr. 8 (Trinkwasserschutzzonen I und II);
  • im Grundwasserbereich bis 1 m über Grundwasser-Höchststand;
  • im Randstreifen von 5 m neben Oberflächengewässern;
  • im Abstand von 100 m von Trinkwasser-Tiefbrunnen bzw. 200 m im Falle von tiefer gelegenen Quellen;
  • in im Bauleitplan ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten;
  • in Feuchtgebieten und zu entwässernden Wiesen und Flächen;
  • in Naturparken, Biotopen und bei Naturdenkmälern.

 

Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie in die Seite bezüglich der Gesetzgebung Einsicht

Kontakt: Amt für Abfallwirtschaft