Formulare

Sektorübergreifende Formulare

Zugang zu den Umweltinformationen und den Verwaltungsunterlagen der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz

Der Zugang zu den Umweltinformationen steht jedem (natürlicher oder juridischer Person) zu, ohne das eigene Interesse erklären oder nachweisen zu müssen. Der Zugang zu den Verwaltungsunterlagen steht jedem (natürlicher oder...

Energie - Beiträge für Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich Energie, Umwelt- und Klimaschutz

Das Land Südtirol gewährt Beiträge für Sensibilisierungsmaßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie Umwelt- und Klimaschutz im Ausmaß von höchstens 60% der zugelassenen...

Umweltbildung: Projekte für alle Schulstufen

Mit den Projekten Umwelt.Schule stellt die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz den Schulen in Südtirol jährlich eine Reihe von Erlebnisausstellungen, Workshops und Aktionen zur Verfügung. Dabei werden für alle...

Bürgerzugang


Neben dem Recht auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen und zu den Umweltinformationen, sieht die Gesetzgebung das Recht auf den Bürgerzugang vor.

Anträge und Erklärungen, die bei der Landesverwaltung auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind gültig, sofern sie mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen: (1)

  1. Unterzeichnung mit digitaler Unterschrift
  2. Identifikation des Benutzers/der Benutzerin, je nach vorgeschriebener Mindestsicherheitsanforderung, durch Bürgerkarte (CNS), elektronischen Personalausweis (CIE), öffentliches System für digitale Identität (SPID) oder eIDAS (electronic IDentification Authentication and Signature)
  3. Unterzeichnung mit eigenhändiger Unterschrift und Einreichung mit einer Kopie des Erkennungsausweises.

Anmerkung: Die Formulare, welche an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind im PDF/A-Format zu senden. Alle Formulare der Umweltagentur sind im digital ausfüllbaren PDF-Format abrufbar.


(1) Rechtsgrundlagen:
Art. 22, Absatz 9, des Dekretes des Landeshauptmanns vom 28. März 2022, Nr. 9: Verordnung zur Protokollierung und zum elektronischen Dokument.


Informationsblatt Art. 13 zum personenbezogenen Datenschutz (General Data Protection Regulation - GDPR 2016/679)