Sicherheit von Chemikalien und REACH-Verordnung
REACH und CLP: Was heißt das?
REACH (=Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie wurde erlassen:
- zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können
- um die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu erhöhen
- um die Anzahl von Tierversuchen zu verringern, in dem sie Alternativmethoden zur Ermittlung schädlicher Stoffe fördert. (Quelle: ECHA European Chemical Agency).
CLP (=Classification, Labelling and Packaging) ist die europäische Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Diese Rechtsvorschrift ist ab 1. Juni 2015 gültig.
Wir, als Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, überprüfen in Zusammenarbeit mit der Umweltmedizin des Sanitätsbetriebs, ob die Vorschriften der REACH und CLP Vorordnung eingehalten werden.
Unsere Tätigkeiten
- Untersuchungen zur Nickelfreisetzung von Modeschmuck
- Nachweis von Phthalsäureestern (Weichmacher) in Spielzeugen
- Kontrollen in Firmen der Provinz Bozen, die mit chemischen Produkten handeln
- Kontrolle von aromatischen Aminen und kanzerogenen Farbstoffen in Textilien
Prioritätskriterien bei der Auswahl der Kontrollen
- Kategorien mit erhöhtem Risiko (z.B. Allergiker, Kinder)
- Produkte von besonderer Bedeutung für die gesamte Bevölkerung (z.B. Textilien)
Unsere zukünftigen Tätigkeiten
- Verordnung EU 528/2012 (Biozidprodukte)
- RoHS-Richtlinien (2002/95/CE englisch: Restriction of Hazardous Substances Directive).
Informationsmaterial
- Online-Kurs für Studenten und Lehrer – nur auf Italienisch (Quelle: Gesundheitsministerium)
- Online-Kurs für die öffentliche Verwaltung – nur auf Italienisch (Quelle: Gesundheitsministerium)



