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Praktikum

Praktikanten während des Praktikums im Labor (Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)
Praktikanten während des Praktikums im Labor (Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)

Unentgeltliches Praktikum - Voraussetzungen für die Aufnahme

Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz stellt in den eigenen Labors Plätze für Praktika im Ausmaß von 16 Wochen zur Verfügung. Diese Praktika richten sich in erster Linie an Absolventinnen und Absolventen von Schulen mit wissenschaftlichen, agrarischen und chemisch/physikalischen Schwerpunkten.

Außerdem stellt die Agentur Plätze für Praktika im Ausmaß von 6 Wochen im technischen und administrativen Bereich zur Verfügung.
Die Voraussetzung für die Zulassung ist jeweils der Besuch der 4. Klasse einer Oberschule.

Studentinnen und Studenten der Oberschulen müssen ihre Ansuchen für ein Praktikum im Zeitraum vom 01.09. bis 15.11. eines jeden Schuljahres, an umweltagentur@provinz.bz.it senden.

Dem Gesuch mit Begründung für das Praktikum und Terminwünschen muss ein kurzer Lebenslauf (vorzugsweise mit Passfoto) mit Erlaubnis der Verwendung der persönlichen Daten gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments, beigelegt werden und folgendes beinhalten:

  • persönliche Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.)
  • besuchte Schule

Innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der E-Mail wird die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz den Antragsteller/die Antragstellerin kontaktieren.
Es werden nur vollständige Anfragen berücksichtigt.

Die jeweilige Schuldirektion muss die Dokumentation bezüglich des Praktikums mindestens zwei Wochen vor Beginn desselben an die Umweltagentur schicken.

N.B.: Der Schuler/die Schülerin muss von der eigenen Schule/Institut versichert sein.

Der Universitätsstudent/die Universitätsstudentin muss ein Ansuchen mit Begründung für das Praktikum, Terminwünschen sowie mit einem kurzen Lebenslauf (vorzugsweise mit Passfoto) mit Erlaubnis der Verwendung der persönlichen Daten gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments an umweltagentur@provinz.bz.it übermitteln, welches folgendes beinhaltet:

  • persönliche Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.)
  • besuchte Universität
  • Schwerpunkte des Studiums

Innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der E-Mail wird die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz den Antragsteller/die Antragstellerin kontaktieren. Es werden nur vollständige Anfragen berücksichtigt.

Die jeweilige Universitätssekretariat muss die Dokumentation zum Praktikum mindestens zwei Wochen vor Beginn desselben an die Umweltagentur schicken.

Es wird betont, dass aus diesem Praktikum kein Arbeitsverhältnis entsteht und keine Entlohnung vorgesehen ist.

N.B.: Der Schuler/die Schülerin muss von der eigenen Schule/Institut versichert sein.

Der Jungakademiker/die Jungakademikerin muss ein Ansuchen mit Begründung für das Praktikum, Terminwünschen sowie mit einem kurzen Lebenslauf (vorzugsweise mit Passfoto) mit Erlaubnis der Verwendung der persönlichen Daten gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments, an umweltagentur@provinz.bz.it übermitteln, welche folgendes beinhaltet:

  • persönliche Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.)
  • besuchte Universität
  • Schwerpunkte des Studiums
  • Studientitel
  • Thema der eigenen Laureatsarbeit/Fachlaureatsarbeit

Innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der E-Mail wird die Landesagentur für Umwelt den Antragsteller/die Antragstellerin kontaktieren.
Es werden nur vollständige Anfragen berücksichtigt.

Es wird betont, dass aus diesem Praktikum kein Arbeitsverhältnis entsteht und keine Entlohnung vorgesehen ist.

N.B.: Jungakademiker und Jungakademikerinnen müssen für den Praktikumszeitraum eine Haftpflicht-, Unfall-  und Krankheitsversicherung anschließen. 

Informationen für Praktikantinnen und Praktikanten

Bezahltes Praktikum

Infos zur Absolvierung eines bezahlten Praktikums sind im Bürgernetz unter „Sommerpraktika - Aufnahme in die Landesverwaltung“, ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung, ersichtlich.

Kontakt:

Direktion der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz
Dania Poli
Tel.
+39 0471 41 71 11
E-Mail: 
dania.poli@provinz.bz.it