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Produktionsanlagen - Ermächtigung der Emissionen

Fernheizwerk (Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)
Fernheizwerk (Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)

Alle Firmen, welche Anlagen betreiben, die in die Atmosphäre Schadstoffe freilassen, müssen beim Amt für Luft und Lärm der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz eine Genehmigung einholen.
Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin muss vor der Ausstellung der Baukonzession für die Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes oder bei Abänderung eines bereits bestehenden Gebäudes und bei Produktionsanlagen, welche Schadstoffe in die Atmosphäre freilassen, ein Gutachten bei der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz einholen. Das Gutachten der Landesagentur ist bindend.
Vor Inbetriebnahme der genehmigten Anlage oder der Tätigkeit, müssen die Betriebe um Ausstellung der Emissionsermächtigung beim Amt für Luft und Lärm ansuchen.

Zu den Anlagen, welche eine Emissionsermächtigung benötigen, gehören zum Beispiel jene für die Metallverarbeitung, Verarbeitung von Mineralprodukten, Holz und Kunststoff, Lebensmittelindustrien, Abfallbehandlung, Lackieranlagen, Chemische Industrie, industrielle Wäschereien und Verbrennungsanlagen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden.
Das Fehlen der Emissionsermächtigung oder die Überschreitung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte kann strafrechtliche Folgen für den Betrieb haben.

Gesetzliche Bestimmungen der Emissionen in die Atmosphäre:

  • Landesgesetz vom 16. März 2000, Nr. 8
    „Bestimmungen zur Luftreinhaltung“. Darin enthalten sind die Vorgehensweisen bezüglich der Genehmigung eines Projektes und der Emissionsermächtigung, die Grenzwerte für Anlagen und die technischen Bestimmungen der Anlagen, welche eine Emissionsermächtigung benötigen.
  • Legislativdekret vom 3. April 2006, Nr. 152
    „Norme in materia ambientale“ in geltender Fassung.

Die Details und Formulare sind auf folgendem Link erhältlich.

Mittelgroße Feuerungsanlagen in Südtirol

Zusammengefasste Daten zum Anlagenbestand, Stand 31.12.2025

Mittelgroße Feuerungsanlagen sind Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW (z. B. Kessel, Motoren, Turbinen), wie im gesetzesvertretenden Dekret vom 3. April 2006, Nr. 152, definiert.

Als „bestehend“ gilt laut Gesetz eine Anlage, die vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurde, als „neu“ eine Anlage, die nach diesem Datum in Betrieb genommen wurde.

Das Amt für Luft und Lärm der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz ist die zuständige Behörde für die Erteilung der Emissionsgenehmigung und für die Führung eines Registers der gemäß GvD Nr. 152/2006 und Landesgesetz Nr. 8/2000 genehmigten mittelgroßen Feuerungsanlagen. Das Register muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.

Auf dieser Seite werden die zusammengefassten Daten zum Anlagenbestand mit Stand 31.12.2025 veröffentlicht.

Zum 31.12.2025 waren in Südtirol insgesamt 349 mittelgroße Feuerungsanlagen mit einer gesamten Feuerungswärmeleistung von 1.271 MW in Betrieb. Keine Anlage überschreitet 20 MW.

Anbei finden Sie die Tabellen zum Betriebsstatus der Anlagen

Weitere Informationen: Amt für Luft und Lärm, Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, all@provincia.bz.it.

Trockenreinigung - Ermächtigung der Emissionen

Waschmaschine (Foto: MorgueFile)
Waschmaschine (Foto: MorgueFile)

Alle Trockenreinigungsbetriebe mit geschlossenem Zyklus für Stoffe und Lederwaren, mit Ausnahme der Pelzmäntel, müssen vor der Aufnahme ihrer Tätigkeiten eine allgemeine Genehmigung der Emissionen beantragen.

Die verantwortliche Person der Trockenreinigung muss beim Amt für Luft und Lärm eine Anfrage für die allgemeine Genehmigung der Emissionen einreichen. Bei Inbetriebnahme von neuen Maschinen muss um die Aktualisierung der allgemeinen Genehmigung der Emissionen angefragt werden.

Die verantwortliche Person der Anlage muss die Unterlagen über die täglichen Registrierungen und die Aufstellung der Lösungsmittel beim Standort der betroffenen Anlage aufbewahren.

Gesetzliche Bestimmungen:

Die Details und Formulare sind auf folgendem Link erhältlich.