Abfallbewirtschaftungspläne

Abfallbewirtschaftungspläne
Verpackungsabfälle, Recyclinghof Kastelruth (Quelle: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)

Das Abfallbewirtschaftungskonzept des Landes Südtirol basiert auf den Grundsäulen der Müllvermeidung und Mülltrennung und wurde in seiner ersten Fassung 1993 von der Landesregierung genehmigt (Beschluss Nr. 6801 vom 08.11.1993). Im Abfallplan werden die Leitlinien der Abfallbewirtschaftung vorgegeben und es ist eine Abkehr von der Entsorgung der Abfälle auf Mulldeponien zu einer Verwertung und Vorbehandlung vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Abfallbewirtschaftung eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Mit der Genehmigung des Abfallplanes wurden auch die Grundlagen der öffentlichen Finanzierung geschaffen. Mit einem entsprechenden Gesetz können die öffentlichen Anlagen mit öffentlichen Geldmitteln errichtet und in Betrieb genommen werden. Die Umsetzung des Planes wurde zum Großteil durch die Landesregierung finanziert.

Im Rahmen des Abfallwirtschaftskonzeptes wurden bisher folgende Anlagen errichtet:

  • 84 Recyclinghöfe,
  • 4 Wertstoffzentren,
  • 8 Bioabfallverwertungsanlagen,
  • 4 Umladestationen für Abfälle,
  • 4 Abfalldeponien,
  • 1 thermische Abfallverbrennungsanlage.

Im Jahr 1999 (Beschluss der Landesregierung vom 01.02.1999, Nr. 285) ist das Konzept in den Kapiteln 7 (Hausmüll), 9 (Klärschlamm) und 5 (Grünabfälle) ergänzt worden.

Die 2. Fortschreibung von 2005 (Beschluss der Landesregierung vom 18.07.2005, Nr. 2594) ergänzt die Kapitel 5, 7 und 9 und regelt die Bewirtschaftung der Hausabfälle bis 2030 mit Angabe der Einzugsgebiete und der erforderlichen Behandlungsanlagen.

Im Jahr 2016 hat die Landesregierung die dritte Überarbeitung des Abfallplanes (Beschluss der Landesregierung vom 20.12.2016, Nr. 1431) genehmigt, die sich ausschließlich auf das Programm zur Abfallvermeidung der Hausabfälle, sowie auf die Sammlung und Verwertung der organischen Abfälle bezieht (Kapitel 5 und 7).

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1028 vom 26. September 2017 wurde der Bewirtschaftungsplan für Sonderabfälle der Autonome Provinz Bozen - Südtirol verabschiedet.

Nachfolgend eine Liste der derzeit gültigen Pläne:

Abfallbewirtschaftungskonzept 2000 (erste Fassung)

  • 1. Fortschreibung von 1999 (Beschluss 285/1999)

    Anmerkung: Das Kapitel 3 des Beschlusses 285/1999 wurde vom Beschluss 1028/2017 gestrichen;

  • 2. Fortschreibung von 2005 (Beschluss 2594/2005)

    Anmerkung: Das Kapitel 2 des Beschlusses 2594/2005 wurde vom Beschluss 1028/2017 gestrichen;
    Anmerkung: Der Punkt 9.2.1 des Beschlusses 2594/2005 wurde vom Beschluss 593/2018 abgeändert;


Bewirtschaftungsplan für Sonderabfälle

 

Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie in die Seite bezüglich der Gesetzgebung Einsicht

Kontakt: Amt für Abfallwirtschaft