Luftqualitätsmanagement

Zwei der wichtigsten Bereiche im Luftqualitätsmanagement sind:

  • Die Messung der Luftqualität und die anschließende Beurteilung der erhobenen Daten, um mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit festzustellen.
  • Die Planung regulatorischer Maßnahmen zur kurz- und langfristigen Erreichung der gesetzten Luftqualitätsziele.

Die geltende Gesetzgebung bestimmt die Grenzwerte der einzelnen Luftschadstoffe, die Modalitäten zur Bewertung der Luftqualität, die Prozeduren zur Ausarbeitung der Luftqualitätspläne und deren Durchführungsprogramme.

Die Landesregierung hat der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz die Zuständigkeiten im Bereich der Luftreinhaltung übertragen.

Das Luftqualitätsmanagement wird durch folgende Normen geregelt:

  • Dekret des Landeshauptmannes vom 15. September 2011, n. 37, „Durchführungsverordnung zur Luftqualität“.
  • Gesetzesvertretende Dekret vom 13. August 2010, Nr. 155 “Durchführungsdekret der Richtlinie 2008/50/EU”.
  • Richtlinie 2008/50/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa.

Im Sinne der Luftqualitätsbewertung besteht das Land Südtirol lediglich aus einer Zone.
Die Anzahl an fixen Messstationen und deren Typ wird von der Gesetzgebung vorgegeben, um die Korrektheit der Luftmessungen zu garantieren. Das bestehende Luftmessnetz wurde vom zuständigen Umweltministerium auf Basis des von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz ausgearbeiteten Projektes genehmigt. Zusätzlich zu den fixen Messstationen werden zur Überwachung der Luftqualität 5 mobile Luftmessstationen eingesetzt, insbesondere in Gebieten, in welchen die Gefahr einer Überschreitung der geltenden Luftgrenzwerte besteht. Jährlich wird die Luftqualität von der Landesagentur anhand der landesweit erhobenen Luftdaten bewertet und so die Einhaltung der Grenzwerte überprüft. Die Messdaten werden anhand von jährlichen Berichten veröffentlicht.

Im Emissionskataster der Provinz Bozen werden die Emissionsdaten der verschiedensten Emissionsquellen des Landes gesammelt. Diesbezüglich liefert es einen detaillierten Aufschluss über die Menge, die Art und den Ort der Schadstoffemissionen von unterschiedlichen Verursachern. Besondere Bedeutung erlangt es bei der Erstellung von Luftqualitäts- und Sanierungsplänen, da sich eventuelle Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffkonzentrationen in erster Linie gegen die Hauptverursacher richten sollen.

Das nationale Emissionskataster, das jährlich aktualisiert wird, kann auf dem ISPRA-Portal eingesehen werden.


11 Hauptgruppen von Emissionsquellen

Die Emissionsquellen werden nach der europaweit angewandten CORINAIR/SNAP 97-Klassifizierung in 11 Hauptgruppen unterteilt. In Südtirol verursachen der Straßenverkehr und die nicht-industriellen Verbrennungsprozesse, insbesondere die Heizungsanlagen in Haushalten, den Großteil der Emissionen – dies gilt vor allem für die Stickoxide (NOX), den Feinstaub (PM10 und PM2.5) und das Benzo(a)pyren.

Emissionen nach Verursacher


Makro- und Mikroschadstoffe und deren Emissionsquellen

Als Makroschadstoffe sind im Emissionskataster Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NOX), Feinstaub (PM10 und PM2.5), Ammoniak (NH3) und flüchtige organische Kohlenwasserstoffe (VOC) geführt.
Der Verkehr ist für 51 % der gesamten NOX-Emissionen verantwortlich.  Die stetig restriktiveren europäischen Grenzwerte für Kraftfahrzeuge führen zu wichtigen Verbesserungen bei Motoren und bei der Abgasbehandlung mit den so genannten "EURO-Klassen". Dies drückt sich bereits in einem Rückgang der Emissionen aus, der auch in den nächsten Jahren anhalten wird.
Der Hausbrand, im Fachjargon die nicht-industrielle Verbrennung, ist für 73,9 % der PM10-Emissionen verantwortlich (wobei fast alle Emissionen von Kamin- oder Kachelöfen usw. verursacht werden). Der Straßenverkehr hat auf ländlicher Ebene hingegen nur geringe Auswirkungen auf die Feinstaub-Produktion. Zudem wird in diesem Bereich mehr Feinstaub aufgrund von Abnutzung (von Bremsen, Reifen und Straßenbelag) als über den Auspuff erzeugt.
Die obigen Überlegungen gelten auf Landesebene, es ist jedoch interessant zu beobachten, wie die Emissionsbilanzen einer Großstadt im Vergleich zu einem kleinen Bergdorf mit ländlicher Prägung besonders unterschiedlich sind (siehe Abbildung unten). Vergleicht man nämlich ein kleines Bergdorf mit der Stadt Bozen, so erhält man zwei sehr unterschiedliche Emissionsbilanzen in Bezug auf die Quellen, die am meisten für die PM10-Emissionen verantwortlich sind. In ländlichen Gebieten, wo die Holzverbrennung sehr verbreitet ist, wird der Großteil der PM10-Emissionen durch den Hausbrand verursacht, während in einer Großstadt wie Bozen der Anteil der PM10-Emissionen durch den Hausbrand halbiert ist, insbesondere zugunsten des Verkehrs.

Stadt Dorf PM10



Ammoniak
(NH3) wird hauptsächlich von der Landwirtschaft produziert, die etwa 98 % dazu beiträgt.
Stark zurückgegangen sind in den letzten Jahren die Emissionen von flüchtigen organischen Kohlenwasserstoffen (VOC): Dies ist auf die Einführung neuer Normen im Bereich der Vermarktung von lösemittelarmen Lacken und auf die verpflichtende Einführung von Gasrückführungsanlagen an den Tankstellen zurückzuführen.
Unter den Mikroschadstoffen im Emissionskataster des Landes sind insbesondere die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), darunter das Benzo(a)pyren, zu nennen. Dabei handelt es sich um einen nachweislich krebserregenden Luftschadstoff, der fast ausschließlich bei der unvollständigen Verbrennung von Holz in kleinen Anlagen (Kamin- oder Kachelöfen usw.) gebildet wird, die über keine automatische Regulierung verfügen.

Treibhausgase

Auch die Emissionen der Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Distickstoffmonoxid (N2O) werden im Emissionskataster angeführt. Ihr Beitrag zur Erwärmung der Erdoberfläche wird in so genannten CO2-Äquivalenten ausgedrückt. Am meisten CO2-Äquivalente entstehen im Straßenverkehr (45 %), gefolgt von nicht-industriellen Verbrennungsprozessen (21 %) und der Landwirtschaft (15 %).

Im Luftqualitätsplan legt die Landesverwaltung die Strategie zur Erreichung einer bestmöglichen Luftqualität fest, indem mittel- und langfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung definiert werden.

Der Luftqualitätsplan wurde von der Landesregierung im Jahre 2005 genehmigt. Von diesem ist derzeit nur mehr der Maßnahmenkatalog in Kraft, da die restlichen Teile entweder bereits aktualisiert wurden oder in Erwartung mehrerer staatlicher Verordnungen, welche die Voraussetzung für die Einführung neuer Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffemissionen, insbesondere jener im Bereich des Verkehrs und des Hausbrands, schaffen sollen, demnächst aktualisiert werden.

Die Programme enthalten eine Serie von Maßnahmen zur Erreichung der Grenzwerte innerhalb eines vom Gesetz vorgegebenen Zeitrahmens. Derzeit ist das „Programm zur Reduzierung der NO2- Belastung“ in Kraft, da in einigen Teilen des Landes der NO2- Grenzwert überschritten wird.

  • Überschreitungsgebiet NO2 Shapefile des Gebietes, in welchem der Jahresmittelgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in Südtirol überschritten wurde - Jahr 2009.

Der Aktionsplan wurde mit Dekret des Landeshauptmanns vom 11. September 2011, Nr. 37, "Durchführungsverordnung zur Luftqualität", erlassen und beinhaltet kurzfristige Maßnahmen zum Schutz und zur Information der Bevölkerung bei besonders kritischen Schadstoffbelastungen.

Technisches Komitee für die Verbesserung der Luftqualität entlang der A22
Mit dem Dekret des Präsidenten des Ministerrates wurde ein technisches Komitee gegründet (vorgesehen vom Legislativdekret 13. August 2010, Nr. 155), welches die Aufgabe hat, ein Maßnahmenpaket für die Einhaltung der Stickdioxide (NO2) entlang der südtiroler Brennerautobahn auszuarbeiten.
Das Komitee wurde bei der Presidenza del Consiglio dei Ministri eingerichtet und besteht aus Vertretern verschiedener Ministerien (Umwelt, Transport, wirtschaftliche Entwicklung, Gesundheit) und der Umweltagentur der Autonomen Provinz Bozen. Bis heute ist das Komitee zur keiner abschließenden Entscheidung hinsichtlich der vom Umweltministerium vorgeschlagenen Maßnahmen gelangt.


Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt:
Amt für Luft und Lärm