Luftqualitätsmanagement
Zwei der wichtigsten Bereiche im Luftqualitätsmanagement sind:
- Die Messung der Luftqualität und die anschließende Beurteilung der erhobenen Daten, um mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit festzustellen.
- Die Planung regulatorischer Maßnahmen zur kurz- und langfristigen Erreichung der gesetzten Luftqualitätsziele.
Die geltende Gesetzgebung bestimmt die Grenzwerte der einzelnen Luftschadstoffe, die Modalitäten zur Bewertung der Luftqualität, die Prozeduren zur Ausarbeitung der Luftqualitätspläne und deren Durchführungsprogramme.
Die Landesregierung hat der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz die Zuständigkeiten im Bereich der Luftreinhaltung übertragen.
Das Luftqualitätsmanagement wird durch folgende Normen geregelt:
- Dekret des Landeshauptmannes vom 15. September 2011, n. 37, „Durchführungsverordnung zur Luftqualität“.
- Gesetzesvertretende Dekret vom 13. August 2010, Nr. 155 “Durchführungsdekret der Richtlinie 2008/50/EU”.
- Richtlinie 2008/50/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa.
Im Sinne der Luftqualitätsbewertung besteht das Land Südtirol lediglich aus einer Zone.
Die Anzahl an fixen Messstationen und deren Typ wird von der Gesetzgebung vorgegeben, um die Korrektheit der Luftmessungen zu garantieren. Das bestehende Luftmessnetz wurde vom zuständigen Umweltministerium auf Basis des von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz ausgearbeiteten Projektes genehmigt. Zusätzlich zu den fixen Messstationen werden zur Überwachung der Luftqualität 5 mobile Luftmessstationen eingesetzt, insbesondere in Gebieten, in welchen die Gefahr einer Überschreitung der geltenden Luftgrenzwerte besteht. Jährlich wird die Luftqualität von der Landesagentur anhand der landesweit erhobenen Luftdaten bewertet und so die Einhaltung der Grenzwerte überprüft. Die Messdaten werden anhand von jährlichen Berichten veröffentlicht.
Im Emissionskataster der Provinz Bozen werden die Emissionsdaten der verschiedensten Emissionsquellen des Landes gesammelt. Diesbezüglich liefert es einen detaillierten Aufschluss über die Menge, die Art und den Ort der Schadstoffemissionen von unterschiedlichen Verursachern. Besondere Bedeutung erlangt es bei der Erstellung von Luftqualitäts- und Sanierungsplänen, da sich eventuelle Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffkonzentrationen in erster Linie gegen die Hauptverursacher richten sollen.
Das nationale Emissionskataster, das jährlich aktualisiert wird, kann auf dem ISPRA-Portal eingesehen werden.
Im Luftqualitätsplan legt die Landesverwaltung die Strategie zur Erreichung einer bestmöglichen Luftqualität fest, indem mittel- und langfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung definiert werden.
Der Luftqualitätsplan wurde von der Landesregierung im Jahre 2005 genehmigt. Von diesem ist derzeit nur mehr der Maßnahmenkatalog in Kraft, da die restlichen Teile entweder bereits aktualisiert wurden oder in Erwartung mehrerer staatlicher Verordnungen, welche die Voraussetzung für die Einführung neuer Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffemissionen, insbesondere jener im Bereich des Verkehrs und des Hausbrands, schaffen sollen, demnächst aktualisiert werden.
Die Programme enthalten eine Serie von Maßnahmen zur Erreichung der Grenzwerte innerhalb eines vom Gesetz vorgegebenen Zeitrahmens. Derzeit ist das „Programm zur Reduzierung der NO2- Belastung“ in Kraft, da in einigen Teilen des Landes der NO2- Grenzwert überschritten wird.
- Überschreitungsgebiet NO2 Shapefile des Gebietes, in welchem der Jahresmittelgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in Südtirol überschritten wurde - Jahr 2009.
Der Aktionsplan wurde mit Dekret des Landeshauptmanns vom 11. September 2011, Nr. 37, "Durchführungsverordnung zur Luftqualität", erlassen und beinhaltet kurzfristige Maßnahmen zum Schutz und zur Information der Bevölkerung bei besonders kritischen Schadstoffbelastungen.
Technisches Komitee für die Verbesserung der Luftqualität entlang der A22
Mit dem Dekret des Präsidenten des Ministerrates wurde ein technisches Komitee gegründet (vorgesehen vom Legislativdekret 13. August 2010, Nr. 155), welches die Aufgabe hat, ein Maßnahmenpaket für die Einhaltung der Stickdioxide (NO2) entlang der südtiroler Brennerautobahn auszuarbeiten.
Das Komitee wurde bei der Presidenza del Consiglio dei Ministri eingerichtet und besteht aus Vertretern verschiedener Ministerien (Umwelt, Transport, wirtschaftliche Entwicklung, Gesundheit) und der Umweltagentur der Autonomen Provinz Bozen. Bis heute ist das Komitee zur keiner abschließenden Entscheidung hinsichtlich der vom Umweltministerium vorgeschlagenen Maßnahmen gelangt.
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PROGRAMM ZUR REDUZIERUNG DER NO2-BELASTUNG - Aktualisierung 2023
Das Programm wurde von der Landesregierung am 20. März 2023 genehmigt und sieht Maßnahmen bis zum Jahr 2026 vor, welche auf Landesebene und von den Gemeinden Bozen, Meran, Brixen, Leifers und von der Brennerautobahn angewandt werden.
Download -
EMISSIONSKATASTER
Datenzusammenstellung zur räumlichen Beschreibung des Schadstoffausstoßes von Emissionsquellen.
Download- Emissionskataster 2019
(PDF 1079 KB) - Emissionskataster 2015
(PDF 2864 KB) - Emissionskataster 2013
(PDF 2828 KB) - Emissionskataster 2005-2007
(PDF 1767 KB)
- Emissionskataster 2019
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MAßNAHMENKATALOG
Im Maßnahmenkatalog zur Reduzierung und Vorbeugung der Luftverschmutzung sind die Maßnahmen und die Verantwortlichen für deren Umsetzung aufgelistet.
Download- MAßNAHMENKATALOG
(PDF 380 KB)
- MAßNAHMENKATALOG
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TECHNISCHES KOMITEE FÜR DIE VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT ENTLANG DER A22
Das Komitee hat die Aufgabe ein Maßnahmenpaket für die Einhaltung der Stickdioxide (NO2) entlang der südtiroler Brennerautobahn auszuarbeiten.
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Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt: Amt für Luft und Lärm