Produktionsanlagen - Ermächtigung der Emissionen
Alle Firmen, welche Anlagen betreiben, die in die Atmosphäre Schadstoffe freilassen, müssen beim Amt für Luft und Lärm der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz eine Genehmigung einholen.
Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin muss vor der Ausstellung der Baukonzession für die Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes oder bei Abänderung eines bereits bestehenden Gebäudes und bei Produktionsanlagen, welche Schadstoffe in die Atmosphäre freilassen, ein Gutachten bei der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz einholen. Das Gutachten der Landesagentur ist bindend.
Vor Inbetriebnahme der genehmigten Anlage oder der Tätigkeit, müssen die Betriebe um Ausstellung der Emissionsermächtigung beim Amt für Luft und Lärm ansuchen.
Zu den Anlagen, welche eine Emissionsermächtigung benötigen, gehören zum Beispiel jene für die Metallverarbeitung, Verarbeitung von Mineralprodukten, Holz und Kunststoff, Lebensmittelindustrien, Abfallbehandlung, Lackieranlagen, Chemische Industrie, industrielle Wäschereien und Verbrennungsanlagen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden.
Das Fehlen der Emissionsermächtigung oder die Überschreitung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte kann strafrechtliche Folgen für den Betrieb haben.
Gesetzliche Bestimmungen der Emissionen in die Atmosphäre:
- Landesgesetz vom 16. März 2000, Nr. 8 (Externer Link)
„Bestimmungen zur Luftreinhaltung“ . Darin enthalten sind die Vorgehensweisen bezüglich der Genehmigung eines Projektes und der Emissionsermächtigung, die Grenzwerte für Anlagen und die technischen Bestimmungen der Anlagen, welche eine Emissionsermächtigung benötigen. - Legislativdekret vom 3. April 2006, Nr. 152 (Externer Link)
"Norme in materia ambientale" in geltender Fassung.
Die Details und Formulare sind auf folgendem Link erhältlich.
Ermächtigung der Emissionen von Produktionsanlagen
Alle emissionsrelevanten Produktionsanlagen müssen vor Erstellung der Baukonzession, vom Amt für Luft und Lärm der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz genehmigt werden. Auch die Inbetriebnahme muss seitens des Amtes...
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Kontakt: Amt für Luft und Lärm