Dienste und Formulare - Luft
Beiträge für den Austausch alter Holzheizungen >=35 kW
Eigentümer bestehender Heizungsanlagen (Baujahr 2003 oder früher), die mit Holz befeuert werden und deren Leistung zwischen 35 und 500 kW liegt, können wenn die Heizungsanlage ersetzt werden muss, einen zusätzlichen Beitrag zu...
Ermächtigung der Emissionen von Produktionsanlagen
Alle emissionsrelevanten Produktionsanlagen müssen vor Erstellung der Baukonzession, vom Amt für Luft und Lärm der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz genehmigt werden. Auch die Inbetriebnahme muss seitens des Amtes...
Heizanlagen – Periodische Abgasprüfung
Die verantwortliche Person der Heizanlage, die entweder mit gasförmigen, flüssigen oder festen Brennstoffen betrieben werden und eine Feuerungswärmeleistung von über 35 kW haben, müssen einmal im Jahr von einem...
Genehmigung der Emissionen von Trockenreinigungen für neue Anlagen mit geschlossenem Zyklus
Die verantwortliche Person von neuen Anlagen mit geschlossenem Zyklus für die Trockenreinigung von Stoffen und Lederwaren, mit Ausnahme der Pelzmäntel, müssen vor Inbetriebnahme der Anlagen die allgemeine Genehmigung der Emissionen...
Kaminkehrer/in - Gesuch für den Erhalt der Befähigung als Feuerungskontrolleur
Die Befähigung wird an jene erteilt, die nachweisen können, dass sie mindestens 2 Jahre bei einem Kaminkehrerbetrieb gearbeitet und den spezifischen Vorbereitungskurs der Berufsgruppe Kaminkehrer zum Thema Heizanlagen und...
Anträge und Erklärungen, die bei der Landesverwaltung auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind gültig, sofern sie mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen: (1)
- Unterzeichnung mit digitaler Unterschrift
- Identifikation des Benutzers/der Benutzerin, je nach vorgeschriebener Mindestsicherheitsanforderung, durch Bürgerkarte (CNS), elektronischen Personalausweis (CIE), öffentliches System für digitale Identität (SPID) oder eIDAS (electronic IDentification Authentication and Signature)
- Unterzeichnung mit eigenhändiger Unterschrift und Einreichung mit einer Kopie des Erkennungsausweises.
Anmerkung: Die Formulare, welche an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind im PDF/A-Format zu senden. Alle Formulare der Umweltagentur sind im digital ausfüllbaren PDF-Format abrufbar.
(1) Rechtsgrundlagen:
Art. 22, Absatz 9, des Dekretes des Landeshauptmanns vom 28. März 2022, Nr. 9: Verordnung zur Protokollierung und zum elektronischen Dokument.