Sicherheit von Chemikalien und REACH-Verordnung

REACH und CLP- was heißt das?

REACH (=Registration, Evaluation, Authorisation of CHemicals) ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie wurde erlassen:

  • zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können
  • um die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu erhöhen
  • um die Anzahl von Tierversuchen zu verringern, in dem sie Alternativmethoden zur Ermittlung schädlicher Stoffe fördert. (Quelle: ECHA European Chemical Agency ).

CLP (=Classification, Labelling and Packaging) ist die europäische Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Diese Rechtsvorschrift ist ab 1. Juni 2015 gültig.

Die Umweltagentur überprüft - in Zusammenarbeit mit der Umweltmedizin des Sanitätsbetriebs - ob die Vorschriften der REACH und CLP Vorordnung eingehalten werden.

Chemische Analysen zum Schutz der Gesundheit
(Produktion: Frühjahr 2016)

Unsere Tätigkeiten

  • Untersuchungen zur Nickelfreisetzung von Modeschmuck
  • Nachweis von Phthalsäureestern (Weichmacher) in Spielzeugen
  • Kontrollen in Firmen der Provinz Bozen, die mit chemischen Produkten handeln
  • Kontrolle von aromatischen Aminen und kanzerogenen Farbstoffen in Textilien

Prioritätskriterien bei der Auswahl der Kontrollen:

  • Kategorien mit erhöhtem Risiko (z.B. Allergiker, Kinder)
  • Produkte von besonderer Bedeutung für die gesamte Bevölkerung (z.B. Textilien)

Unsere zukünftigen Tätigkeiten

  • Verordnung EU 528/2012 (Biozidprodukte)
  • RoHS-Richtlinien (2002/95/CE englisch: Restriction of Hazardous Substances Directive)

Informationsmaterial

Bildergalerie

Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung

Kontakt: Labor für Lebensmittelanalysen und Produktsicherheit