Wassernutzungsplan

Wassernutzungsplan
Nutzung der öffentlichen Gewässer (Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)

Die Autonome Provinz Bozen hat den Entwurf des neuen Gesamtplans für die Nutzung der öffentlichen Gewässer (WNP) ausgearbeitet, welcher jenen im Jahre 1986 genehmigten Plan ersetzt. Dieser Plan trägt auch zur Bildung des Bewirtschaftungsplanes der Östlichen Alpen gemäß Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG bei.

Der Entwurf wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr. 704 vom 26.04.2010 genehmigt und mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 893 vom 30.05.2011 und Nr. 1427 vom 19.09.2011 abgeändert. In der Sitzung vom 21.04.2016 hat der Paritätische Ausschuss Staat-Provinz den Planentwurf genehmigt (siehe entsprechendes Protokoll). Anschließend erfolgt, für eventuelle Einwände, die Veröffentlichung im Gesetzesblatt der Republik Nr. 123 vom 27.05.2016 und im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol Nr. 18 vom 03.05.2016, Beiblatt Nr. 4. In der Sitzung vom 01.03.2017 prüfte der Paritätische Ausschuss die Einwände und genehmigte den Gesamtplan für die Nutzung der öffentlichen Gewässer der Autonomen Provinz Bozen endgültig, mit Änderungen infolge der eingegangenen Bemerkungen (siehe entsprechendes Protokoll).

Der Plan ist mit Dekret des Präsidenten der Republik vom 22. Juni 2017 als durchführbar erklärt worden und im Gesetzesblatt der Republik Nr. 181 vom 04.08.2017 und im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol Nr. 34 vom 22.08.2017, Beiblatt Nr. 3 veröffentlicht worden.

Der Plan besteht aus den nachfolgend aufgelisteten Dokumenten, welche integrierender und wesentlicher Bestandteil sind:

Teil 1 – Aktuelle Situation
Teil 2 – Ziele und Kriterien der Nutzung
Teil 3 – Normativer Teil
Teil 4 – Umweltbericht

 

 

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Kontakt: Amt für Gewässerschutz