Gewässernutzung: Einvernehmensprotokoll mit ARERA
Das zwischen dem Land Südtirol und der Aufsichtsbehörde für Energie, Versorgungsnetze und Umwelt (ARERA) unterzeichnete Einvernehmensprotokoll stellt eine unmittelbare Anwendung von Artikel 13 Absatz 7 des Autonomiestatuts (D.P.R. vom 31. August 1972, Nr. 670) dar, der eine besondere Konsultation der Autonomen Provinzen im Rahmen des Verfahrens zur Ausarbeitung der das Wassersystem betreffenden Maßnahmen der ARERA vorsieht. Der Wortlaut von Artikel 13 Absatz 7 des Statuts ist folgender:
In Sachen Wassersystem werden die Provinzen in Bezug auf die Vereinbarkeit mit diesem Statut und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen der Maßnahmen der Aufsichtsbehörde für Energie, Versorgungsnetze und Umwelt (ARERA), die an Subjekte gerichtet sind, welche im jeweiligen Gebiet die entsprechenden öffentlichen Dienstleistungen erbringen, vorab konsultiert. Die Konsultationsmodalitäten werden in einem zwischen dieser Behörde und den Provinzen – auch getrennt – abgeschlossenen Einvernehmensprotokoll festgelegt. Die Provinzen holen die für die Untersuchungen und Tätigkeiten der Behörde notwendigen Informationen und Unterlagen gemäß Verfahren und aufgrund von Vorlagen ein, die mit der Behörde selbst im Rahmen des genannten Einvernehmensprotokolls unter Berücksichtigung der ihnen zustehenden Befugnisse definiert werden, auch in Bezug auf die Organisation der öffentlichen Dienstleistungen, das Tarifsystem und die Ausübung der entsprechenden Überwachungs- und Sanktionsbefugnisse.
Das Protokoll wurde in der italienischen Fassung unterzeichnet. Die Übersetzung in die deutsche Sprache wurde vom Amt für Sprachangelegenheiten des Landes betreut.
Einvernehmensprotokoll (Download)
Weitere Infos in der Pressemitteilung
Kontakt: Amt für nachhaltige Gewässernutzung