Kaminkehrer/in – Gesuch für den Erhalt der Befähigung als Feuerungskontrolleur/in

Die Befähigung wird an jene erteilt, die nachweisen können, dass sie mindestens 2 Jahre bei einem Kaminkehrerbetrieb gearbeitet und den spezifischen Vorbereitungskurs der Berufsgruppe Kaminkehrer zum Thema Heizanlagen und Emissionskontrolle besucht und positiv abgeschlossen haben.

Die Anfrage zur Befähigung muss zudem Folgendes beinhalten:

 

a) Kopie des Studiendiploms;

b) Eigenerklärung gemäß Art. 38 des Dekrets vom 28. Dezember 2000, Nr. 445, betreffend folgende Angaben:

 

  • Daten des Betriebes wo die Berufstätigkeit ausgeübt wurde;
  • Angaben über die durchgeführten Tätigkeiten;
  • Anfangs- und Enddatum der einzelnen Tätigkeiten;

c) Teilnahmebestätigung mit positiver Bewertung des Vorbereitungskurses;

d) Erklärung, dass die Verpflichtungen zur Einzahlung der Stempelsteuer für dieses Gesuch erfüllt wurden.


 

Gesetzliche Bestimmungen

 

 

Die Details und Formulare sind auf folgendem Link erhältlich.

Kaminkehrer/in - Gesuch für den Erhalt der Befähigung als Feuerungskontrolleur

Die Befähigung wird an jene erteilt, die nachweisen können, dass sie mindestens 2 Jahre bei einem Kaminkehrerbetrieb gearbeitet und den spezifischen Vorbereitungskurs der Berufsgruppe Kaminkehrer zum Thema Heizanlagen und...

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