Kaminkehrer/in – Gesuch für den Erhalt der Befähigung als Feuerungskontrolleur/in

Die Befähigung wird an jene erteilt, die nachweisen können, dass sie mindestens 2 Jahre bei einem Kaminkehrerbetrieb gearbeitet und den spezifischen Vorbereitungskurs der Berufsgruppe Kaminkehrer zum Thema Heizanlagen und Emissionskontrolle besucht und positiv abgeschlossen haben.

Die Anfrage zur Befähigung muss zudem Folgendes beinhalten:

a) Kopie des Studiendiploms

b) Eigenerklärung gemäß Art. 38 des Dekrets vom 28. Dezember 2000, Nr. 445, betreffend folgende Angaben:

  • Daten des Betriebes wo die Berufstätigkeit ausgeübt wurde
  • Angaben über die durchgeführten Tätigkeiten
  • Anfangs- und Enddatum der einzelnen Tätigkeiten

c) Teilnahmebestätigung mit positiver Bewertung des Vorbereitungskurses

d) Erklärung, dass die Verpflichtungen zur Einzahlung der Stempelsteuer für dieses Gesuch erfüllt wurden.


Gesetzliche Bestimmungen

 


Die Details und Formulare sind auf folgendem Link erhältlich.

Kaminkehrer/in - Gesuch für den Erhalt der Befähigung als Feuerungskontrolleur

Die Befähigung wird an jene erteilt, die nachweisen können, dass sie mindestens 2 Jahre bei einem Kaminkehrerbetrieb gearbeitet und den spezifischen Vorbereitungskurs der Berufsgruppe Kaminkehrer zum Thema Heizanlagen und...

Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt:
Amt für Luft und Lärm