Kaminkehrer/in – Gesuch für den Erhalt der Befähigung als Feuerungskontrolleur/in
Die Befähigung wird an jene erteilt, die nachweisen können, dass sie mindestens 2 Jahre bei einem Kaminkehrerbetrieb gearbeitet und den spezifischen Vorbereitungskurs der Berufsgruppe Kaminkehrer zum Thema Heizanlagen und Emissionskontrolle besucht und positiv abgeschlossen haben.
Die Anfrage zur Befähigung muss zudem Folgendes beinhalten:
a) Kopie des Studiendiploms
b) Eigenerklärung gemäß Art. 38 des Dekrets vom 28. Dezember 2000, Nr. 445, betreffend folgende Angaben:
- Daten des Betriebes wo die Berufstätigkeit ausgeübt wurde
- Angaben über die durchgeführten Tätigkeiten
- Anfangs- und Enddatum der einzelnen Tätigkeiten
c) Teilnahmebestätigung mit positiver Bewertung des Vorbereitungskurses
d) Erklärung, dass die Verpflichtungen zur Einzahlung der Stempelsteuer für dieses Gesuch erfüllt wurden.
Gesetzliche Bestimmungen
- Beschluss vom 10.04.2018, Nr. 320: „ Genehmigung der Bestimmungen über die Emissionen der Heizanlagen“.
- Landesgesetz vom 16. März 2000, Nr. 8 "Bestimmungen zur Luftreinhaltung“.
Die Details und Formulare sind auf folgendem Link erhältlich.
Kaminkehrer/in - Gesuch für den Erhalt der Befähigung als Feuerungskontrolleur
Die Befähigung wird an jene erteilt, die nachweisen können, dass sie mindestens 2 Jahre bei einem Kaminkehrerbetrieb gearbeitet und den spezifischen Vorbereitungskurs der Berufsgruppe Kaminkehrer zum Thema Heizanlagen und...
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Kontakt: Amt für Luft und Lärm