Nationales Verzeichnis der befähigten Lärmschutztechniker/Lärmschutztechnikerin
Der befähigte Lärmschutztechniker/die befähigte Lärmschutztechnikerin ist die zuständige Berufsfigur, um Lärmmessungen durchzuführen, um die Befolgung der durch die geltenden Gesetze festgelegten Werte zu überprüfen, um Sanierungspläne zur Lärmminderung auszuarbeiten und um Kontrollen durchzuführen.
Personen, die sich durch den Lärm von Anlagen gestört fühlen, welche in die Zuständigkeit des Kondominiums fallen, wie z. B. Klima- oder Heizanlagen, Aufzüge oder andere Anlagen, können sich an den Verwalter des Kondominiums wenden und einen Lärmschutztechniker/in beauftragen, um eine eventuelle Überschreitung der Grenzwerte durch eine Lärmmessung zu bekunden.
Auch bei bauakustischen Eigenschaften an Gebäuden, welche nicht den festgelegten Bestimmungen entsprechen, wie z. B. die Isolierung der Trennwände und/oder Decken, kann ein Lärmschutztechniker/eine Lärmschutztechnikerin beauftragt werden, Messungen durchzuführen.
Nationales Verzeichnis der befähigten Lärmschutztechniker/Lärmschutztechnikerin
Eintragung in das Nationale Verzeichnis der befähigten Lärmschutztechniker/Lärmschutztechnikerin
Gesetzliche Bestimmung wirksam seit 19.04.2017
Mit Inkrafttreten des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 42 vom 17.02.2017 wurden relevante Änderungen für die Anerkennung dieser Berufsfigur vorgenommen. Beim Ministerium für den ökologischen Übergang (MITE) wurde das Verzeichnis der befähigten Lärmschutztechniker/Lärmschutztechnikerin eingerichtet.
Das MITE veröffentlicht und aktualisiert das Nationale Verzeichnis aufgrund der von den Regionen und Autonomen Provinzen gemäß den geltenden Bestimmungen übermittelten Verzeichnisse.
Lärmschutztechniker/Lärmschutztechnikerin - Formulare für die Eintragung und für die Weiterbildungskurse
Wer die Tätigkeit als Lärmschutztechniker/Lärmschutztechnikerin ausüben möchte, reicht das Gesuch bei der Autonomen Provinz bzw. bei der Region ein, wo er/sie den Wohnsitz hat. Das Landesverzeichnis der...
Rechtsgrundlagen:
- Staatsgesetz 26.10.1995, Nr. 447 "Legge quadro sull'inquinamento acustico"
- Gesetzesvertretendes Dekret 17.02.2017, Nr. 42: "Disposizioni in materia di armonizzazione della normativa nazionale in materia di inquinamento acustico, a norma dell'articolo 19, comma 2, lettere a), b), c), d), e), f) e h) della legge 30 ottobre 2014, n. 161"
- Landesgesetz 05.12.2012, Nr. 20: (Externer Link) "Bestimmungen zur Lärmbelastung"
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Kontakt: Amt für Luft und Lärm