Jahresberichte der Luftqualitätswerte

Jahresberichte der Luftqualitätswerte
Ortsfeste Messstation RE1 Rittner Horn (Foto: Landesagentur für Umwelt)

Der Jahresbericht der Luftmessdaten stellt die Grundlage der Beurteilung der Luftqualität in Südtirol dar.

Im Bericht werden die an den ortsfesten Luftmessstationen erfassten Werte mit den im Dekret des Landeshauptmanns Nr. 37/2011 angeführten Grenzwerte, Zielwerte und kritischen Werte, verglichen. Das Dekret regelt die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität in Südtirol und setzt die Bestimmungen der europäischen und staatlichen Normen (gv.D. Nr.155/2010) um.


Im Jahresbericht werden die gemessenen Luftwerte mit folgenden Werten aus dem DLH Nr. 37/2011 verglichen:

Die gemessenen Parameter werden als Jahresmittelwerte, Tages- oder Stundenmittelwerte oder als Anzahl von Überschreitungen angegeben.

 

NEWS: Vorstellung Luftqualitätswerte 2022

Luftqualität in Südtirol: Daten 2022 vorgestellt
(Produktion: März 2023)

Begriffsbestimmungen laut Artikel 2, Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa.

Grenzwert: ist ein Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse, [einschließlich der besten verfügbaren Techniken*], mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern, und der innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingehalten werden muss und danach nicht überschritten werden darf;

Zielwert: ist ein Wert, der mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern, und der soweit wie möglich in einem bestimmten Zeitraum eingehalten werden muss;

kritischer Wert: ist ein aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegter Wert, dessen Überschreitung unmittelbare schädliche Auswirkungen für manche Rezeptoren wie Bäume, sonstige Pflanzen oder natürliche Ökosysteme, aber nicht für den Menschen haben kann;

Alarmschwelle: ist ein Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt besteht und bei dem die Mitgliedstaaten unverzüglich Maßnahmen ergreifen müssen;

Informationsschwelle: ist ein Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen besteht und bei dem unverzüglich geeignete Informationen erforderlich sind;

* gv. D. 155/2010


Kontakt: Labor für Luftanalysen und Strahlenschutz