Dienste und Formulare - Abfall und Boden
Anträge und Erklärungen, die bei der Landesverwaltung auf telematischem Wege eingereicht werden, sind gültig, sofern: (1)
- sie mit digitaler Unterschrift unterzeichnet sind
- sich der Benutzer/die Benutzerin, je nach vorgeschriebener Mindestsicherheitsanforderung, durch Bürgerkarte (CNS), elektronischen Personalausweis (CIE) oder öffentliches System für digitale Identität (SPID) identifiziert
- sie handschriftlich unterzeichnet sind und mit einer Ablichtung des Erkennungsausweises eingereicht werden.
Anmerkung: Die Formulare, welche an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz auf telematischem Wege eingereicht werden, sind im PDF/A-Format zu senden. Alle Formulare der Agentur sind im digital ausfüllbaren PDF-Format abrufbar.
(1) Rechtsgrundlagen:
Art. 18 Absatz 8 des Dekretes des Landeshauptmanns vom 19. Juni 2015, Nr. 17, „Verordnung zur Protokollierung und zur digitalen Landesverwaltung“. Dieser Artikel wurde durch Art. 12 Absatz 5 des D.LH. vom 19. April 2016, Nr. 14 angefügt und später durch Art. 10 Absatz 7 des D.LH. vom 22. März 2019, Nr. 7 so ersetzt.
Abfall - Ermächtigung einer mobilen Anlage zur Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen
Das Ermächtigungsverfahren für mobile Anlagen wird im Artikel 3 des Dekretes des Landeshauptmannes Nr. 23. vom 11.07.2012 festgelegt.
Mobiler Geschirrspülmaschinen-Verleihservice
Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz verleiht Geschirrspülmaschinen inklusive Geschirr und Spülmittel für Feste und Veranstaltungen und trägt mit diesem Angebot dazu bei, Abfall zu vermeiden. Die Spülmaschinen...
Abfall - Vereinfachtes Verfahren für die Abnahme und die Ermächtigung der Anlagen für die Verwertung und Wiederverwendung von Abfällen und für die Beseitigung der eigenen Abfälle
Im Sinne des Landesgesetzes Nr. 4 vom 26.05.2006 (Art. 26) sind Anlagen zur Bewirtschaftung von Abfällen genehmigungspflichtig. Anlagen für die Verwertung und Wiederverwendung von Abfällen die im Ministerialdekret vom 5.2.1998...
Abfall - Vernichtung von Dokumenten mit sensiblen Daten durch die Verbrennung
Die Vernichtung von Dokumenten in Papierform, die vertrauliche, medizinische oder steuerliche Daten enthalten, ist durch die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (Datenschutzgesetz) geregelt. ...
Abfall - Änderung und Erneuerung der Ermächtigung zur Ausübung von Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahren von Abfällen
Im Sinne des Landesgesetzes Nr. 4 vom 26.05.2006 sind Anlagen zur Bewirtschaftung von Abfällen genehmigungspflichtig. Das Genehmigungsverfahren wird durch den Artikel 2 des Dekretes des Landeshauptmannes Nr. 23. vom 11.07.2012 festgelegt.
Abfall - Ermächtigung zur Ausübung von Verwertungs- und Beseitigungsverfahren
Das Amt für Abfallwirtschaft der Agentur für Umwelt und Klimaschutz ermächtigt den Betriebsleiter, die Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren von Abfällen durchzuführen, falls kein Projekt genehmigt werden muss.
Abfall - Genehmigung des Projektes einer Anlage zur Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen
Die Anlagen zur Bewirtschaftung von Abfällen sind genehmigungspflichtig. Das Genehmigungsverfahren wird durch das Dekret des Landeshauptmanns festgelegt.
Abfall - Abnahme und Ermächtigung einer Anlage zur Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen
Im Sinne des Landesgesetzes Nr. 4 vom 26.05.2006 sind Anlagen zur Bewirtschaftung von Abfällen genehmigungspflichtig. Das Genehmigungsverfahren wird durch den Artikel 2 des Dekretes des Landeshauptmannes Nr. 23. vom 11.07.2012 festgelegt.
Abfall - Beiträge für die Errichtung von Abfallbewirtschaftungsanlagen und -maßnahmen
Artikel 12 Absätze 1 und 2 des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4, sieht vor, dass den Gemeinden, deren Verbänden, den Bezirksgemeinschaften, den Sonderbetrieben und den Kapitalgesellschaften mit mehrheitlicher Beteiligung der...