EMAS

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EMAS III ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung.

Für die Organisationen (Körperschaften, Unternehmen und Betriebe) bringt die Einführung von EMAS zahlreiche Vorteile mit sich. Diese sind u.a.:

  • ein Umwelt- und Qualitätsmanagementsystem
  • erhöhte Glaubwürdigkeit
  • Verbesserung der Umweltleistung
  • Verbesserung der Motivation der Mitarbeiter und der Fähigkeit im Team zu arbeiten
  • erhöhtes Bewusstsein von Seiten des Personals
  • Verbesserung des Images des Unternehmens
  • Verringerung der Kosten und Verwaltungsvereinfachungen
  • Eröffnung neuer Möglichkeiten auf dem Markt
  • gesteigertes Vertrauen von Seiten der Konsumenten
  • Verbesserung der Beziehungen mit Kunden, lokalen Einrichtungen und Kontrollorganen

Um die Registrierung EMAS zu erhalten, muss ein Unternehmen folgende Anforderungen erfüllen:

  • sich einem Umweltmanagementsystem bedienen (Anhang II der Verordnung EG Nr.1221/2009)
  • eine Umwelterklärung abgeben laut Verordnung EG Nr.1221/2009

ACCREDIA (link esterno) ist die italienische Institution, die ab Januar 2014 für die Akkreditierung von Zertifizierungsorganen zuständig ist, welche die Emas- Umweltüberprüfungsaktivitäten durchführen.

Alle aktuellen Informationen über EMAS finden Sie unter der entsprechenden Seite von ISPRA.nk esterno)

Zertifizierte Organisationen und Unternehmen in Südtirol

Hier anklicken um EMAS registrierte Betriebe in der entsprechenden Seite von ISPRA zu finden.

Leitlinien


 

Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung

Kontakt: Verwaltungsamt für Umwelt