Trinkwasserschutzgebiete

Trinkwasserschutzgebiete
Eingang einer Quellstube und Sicht der Zone I(Foto Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, Amt für nachhaltige Gewässernutzung, 2013)

Trinkwasser muss nicht nur in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, es muss auch rein sein. Damit Menge und Qualität auch in Zukunft sichergestellt oder gar verbessert werden können, muss dafür gesorgt werden, dass dort, wo unsere Quellen und Brunnen mit Niederschlägen oder von versickernden Oberflächengewässern gespeist werden, sorgsam mit Grund und Boden umgegangen wird. Daher sieht die derzeit gültige Gesetzgebung vor, für alle öffentlich genutzten Trinkwasservorkommen (Quellen, Tiefbrunnen) und ihre Einzugsgebiete besondere Schutzpläne zu erstellen. Diese werden auf der Grundlage von hydrogeologischen Studien ausgearbeitet und legen die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen für alle möglichen Verunreinigungsherde im Bereich der Bodennutzung oder anderer Aktivitäten fest. Pestizide können eine Verunreinigungsquelle des Grundwassers darstellen. Dies hängt unter anderem ab von folgenden Faktoren:

  • Eigenschaften der verwendeten Wirkstoffe wie Persistenz, Mobilität, Wirkung der Abbauprodukte etc.
  • Art und Frequenz der Anwendung des Wirkstoffes
  • Eigenschaften des Bodens und des Grundwassers (Durchlässigkeit, Tiefe des Grundwassers)

In Trinkwasserschutzgebieten dürfen lediglich bestimmte Pflanzenschutzmittel mit geringem Verunreinigungsrisiko des Grundwassers angewandt werden.

Der Beschluss der Landesregierung vom 12.03.2019 Nr.142 hat die Liste jener Pflanzenschutzmittel gutgeheißen, die in Trinkwasserschutzgebieten angewandt werden dürfen.
Die Liste wurde vom landwirtschaftlichen Versuchszentrum Laimburg in Pfatten gezielt für die in Südtirol üblichen Kulturarten ausgearbeitet. Hier finden Sie weitere Informationen zur Überwachung der Pestizide in Südtirol.

 

Kontakt: Amt für nachhaltige Gewässernutzung