Schutz des Bozner Grundwassers

Schutz des Bozner Grundwassers
Lageplan aus der Broschüre "Information über die Grundwasserverhältnisse im Bozner Talkessel" (Quelle: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)

Bestimmung über die maximale Aushubtiefe in der Schutzzone „C“ (Zone III) in der Stadt Bozen

(Art.4, Absatz 2, Buchstabe i des Verzeichnisses der Schutzbestimmungen, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung vom 17.10.1983, Nr.5922)

Die geltende Schutzbestimmung des Bozner Grundwasser über die Aushubtätigkeit in der C-Zone (Zone III) sieht vor, dass ein Gutachten des Amtes für nachhaltige Gewässernutzung bzw. des Amtes für Umweltprüfungen (im Falle von mindestens drei betroffenen Landesämtern) notwendig ist, sofern die maximale Aushubtiefe zur Realisierung der Baugrube weniger als 1 m über dem höchsten Grundwasserstand laut Karte des Höchststandes des Bozner Grundwassers im Juli 1997 liegt.
Das Gutachten wird nach Einreichung folgender Unterlagen erlassen:

  • Kopie des Gutachtens der gemeindlichen Baukommission
  • Projektunterlagen (Technischer Bericht, Chorographie und Schnitt des Aushubs oder des zu errichtenden Gebäudes mit Angaben über die absolute Bezugskote, die Aushubkote und die Abdichtungskote des Gebäudes).

Für weitere Informationen sehen Sie auch unsere Broschüre "Information über die Grundwasserverhältnisse im Bozner Talkessel"

Die Niederbringung von Erdwärmesonden in einen Bereich weniger als 1 m über dem höchsten Grundwasserstand laut Karte des Höchststandes des Bozner Grundwassers im Juli 1997, bzw. im Grundwasser selbst, ist nicht erlaubt.

Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung

Kontakt: Amt für nachhaltige Gewässernutzung