Hydrogeologische Studien
Die Ausweisung der Trinkwasserschutzgebiete basiert auf einem hydrogeologischen Gutachten, welches der Betreiber der Trinkwasserleitung bei einem zur Berufsausübung befähigten Geologen in Auftrag gibt. Dabei wird zwischen „neuen Trinkwassernutzungen“ und „bereits genutzten Trinkwasservorkommen“ unterschieden. Das Unterscheidungskriterium ist der 17. Juli 2002, das Datum des Inkrafttretens des diesbezüglichen Landesgesetzes vom 18.06.2002, Nr. 8.
Während für „bereits genutzten Trinkwasservorkommen“ die Inhalte der Studie und die meisten Vorschriften im Dekret des Landeshauptmanns vom 24.07.2006, Nr. 35 definiert sind, und der Geologe lediglich zu Grabungstiefen, Weideerlaubnis, Straßenentwässerung, Frühwarnsystem und besondere Vorschriften für möglicherweise wassergefährdende Infrastrukturen Stellung nehmen muss, so muss er für neue Nutzungen, in einer auch vom Untersuchungsaufwand her umfangreicheren hydrogeologischen Studie, diese Vorschriften spezifisch für jede Schutzzone neu definieren.
Für Tiefbrunnen in Lockersedimenten, die für Trinkwasser verwendet werden, ist zur Bemessung der Trinkwasserschutzzonen sowohl bei neuen als auch bereits genutzten Brunnen die Durchführung von Pumpversuchen notwendig. Dazu muss der Geologe ein eigenes technisches Formblatt ausfüllen, welches der hydrogeologischen Studie beigelegt wird.
Dienste und Formulare
Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt: Amt für nachhaltige Gewässernutzung