Beiträge für den Austausch alter Holzheizungen >=35 kW
Das am 27.12.2022 vom Landeshauptmann und dem Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) unterzeichnete Abkommen sieht die Gewährung von Beiträgen für den Austausch alter Holzheizungen vor, und zwar in Ergänzung zu den vom GSE im Rahmen des Conto Termico (Ministerialdekret vom 16. Februar 2016) anerkannten Anlagen.
Mit Beschluss Nr. 816 vom 26.09.2023 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen wurden die Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für den Austausch bestehender (Baujahr 2003 oder früher) Holzheizungsanlagen (Scheitholz, Pellets oder Hackschnitzel, usw. ) , die eine Wärmeleistung zwischen 35 und 500 kW haben, festgelegt. Es handelt sich also nicht um kleine Holzheizungen wie Kachelöfen oder Kaminöfen, sondern um Zentralheizungsanlagen, die vor allem in Mehrfamilienhäusern, Hotels oder Unternehmen vorkommen. Es wird kein Beitrag gewährt für den Ersatz von Anlagen, die sich innerhalb einer abgegrenzten Versorgungszone einer Fernheizanlage befinden. Bei der neu installierten Anlage kann es sich um eine Holzfeuerungsanlage, eine Wärmepumpe oder ein Wärmepumpen-Hybridsystem handeln (Interventionslinien 2a, 2b, 2e des Conto Termico).
Anträge auf Gewährung eines Beitrages können ab 2024 vom 1. Januar bis zum 30. Juni eines jeden Jahres gestellt werden. Das Programm endet mit dem Jahr 2027 bzw. sobald die entsprechenden Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.
Landesbeiträge werden nur Rechtssubjekten gewährt, die gemäß dem Ministerialdekret vom 16. Februar 2016 "conto termico" Zugang zu staatlichen Beiträgen erhalten haben. Das Verfahren sieht vor, dass der Antragsteller nach Abschluss der Arbeiten ein Ansuchen beim GSE (Gestore dei servizi energetici) einreicht. Der GSE prüft den Antrag und zahlt den Beitrag aus, der von der Leistung der Anlage und anderen Faktoren wie dem Standort abhängt. Anträge, die ab dem 13. Januar 2023 beim GSE eingereicht wurden, sind förderfähig. Es ist daher möglich, sofort mit der Ausführung der Arbeiten und der anschließenden Einreichung des Antrags beim GSE zu beginnen. Alle Interessierten bitten wir, sich mit Ihrem Vertrauens-Techniker in Verbindung zu setzen, um mit ihm zusammen die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten.
Unter folgendem Link finden Sie eine Liste von Technikern, die der Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten zugestimmt haben:
(Techniker, die Conto Termico Anfragen durchführen und die in die Liste aufgenommen werden möchten, können sich gerne beim Amt für Luft und Lärm melden).
Nach der Genehmigung durch den GSE kann ein Antrag beim Amt für Luft und Lärm gestellt werden, um den staatlichen Beitrag mit dem Landesbeitrag zu ergänzen. Für Private ergänzt der Landesbeitrag die vom GSE gewährten Beiträge bis zu einem maximalen Prozentsatz von 90 %, für Unternehmen beträgt der maximale Prozentsatz 65 %. Wichtig ist daher, dass alle Rechnungen beim GSE abgegeben werden.
Eigentümer von Heizungsanlagen, die in den Genuss der Beiträge kommen wollen, müssen einen Techniker des Vertrauens mit der Ausarbeitung des Antrags beauftragen.
Formblatt
Beiträge für den Austausch alter Holzheizungen >=35 kW
Eigentümer bestehender Heizungsanlagen (Baujahr 2003 oder früher), die mit Holz befeuert werden und deren Leistung zwischen 35 und 500 kW liegt, können wenn die Heizungsanlage ersetzt werden muss, einen zusätzlichen Beitrag zu...
FAQ
Es gibt keine Mindestnennleistung für die neue Anlage. Die Leistungsbegrenzung gilt nur für die alte Anlage.
Die Gesamtwärmeleistung der neu installierten Wärmeerzeuger darf die Leistung der ersetzten Biomasse-Wärmeerzeuger nicht überschreiten (mit einem Spielraum von 10 %, wie vom GSE definiert).
Wenn Sie vom Fernwärmebetreiber eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass Sie nicht angeschlossen werden können, haben Sie Anspruch auf den Beitrag.
Nein, es reicht aus, dass der GSE die „Scheda Contratto“ ausgestellt hat.
In diesem Fall nein, denn die Landesbeiträge können nur für den Austausch von Anlagen mit einer Leistung von mehr als 35 kW genehmigt werden. In diesem Fall kann jedoch um den Beitrag für den Austausch der 50 kW Anlage durch eine Anlage mit gleicher oder geringerer Leistung beantragt werden (Mit einem Spielraum von 10 %, wie vom GSE definiert).
Nein, die Kriterien für die Beiträge des Landes erlauben nur den Ersatz von Anlagen, die vor 2003 gebaut wurden.
Notwendig ist ein technischer Bericht, unterzeichnet von einem im Berufsregister eingetragenen/e Techniker/in, welche/r bestätigt, dass die Anlage die Kriterien erfüllt. Am besten ist es, den Anlagencode der Emissionsmessung anzugeben oder alternativ alle Hinweise auf das Alter und die Leistung der Anlage anzuführen.
Nein. Die Beiträge der Provinz erlauben nur den Ersatz von Holzheizanlagen.
Ja, diese Option wird als Multi-Intervention bezeichnet. Wichtig ist, dass die Summe der Leistungen der neuen Anlagen niedriger ist, als die der alten Anlage (ein Spielraum von 10% wird wie vom GSE akzeptiert). Falls der Antragsteller ein Privater ist, erhält er 90 % für die Wärmepumpe und 80 % für die Biomasseanlage.
Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt: Amt für Luft und Lärm