Beiträge für den Austausch alter Holzheizungen >=35 kW

Contributo sostituzione vecchi impianti termici a legna sopra 35 kW
Holzstapel (Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)

Das am 27.12.2022 vom Landeshauptmann und dem Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) unterzeichnete Abkommen sieht die Gewährung von Beiträgen für den Austausch alter Holzheizungen vor, und zwar in Ergänzung zu den vom GSE im Rahmen des Conto Termico (Ministerialdekret vom 16. Februar 2016) anerkannten Anlagen.
Mit Beschluss Nr. 816 vom 26.09.2023 wurden die Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für den Austausch bestehender Holzheizungsanlagen (Baujahr 2003 oder früher), die eine Wärmeleistung zwischen 35 und 500 kW haben, festgelegt. Es handelt sich also nicht um kleine Holzheizungen wie Kachelöfen oder Kaminöfen, sondern um Zentralheizungsanlagen, die vor allem in Mehrfamilienhäusern, Hotels oder Unternehmen vorkommen. Es wird kein Beitrag gewährt für den Ersatz von Anlagen, die sich innerhalb einer abgegrenzten Versorgungszone einer Fernheizanlage befinden.

Anträge auf Gewährung eines Beitrages können ab 2024 vom 1. Januar bis zum 30. Juni eines jeden Jahres gestellt werden. Das Programm endet mit dem Jahr 2027 bzw. sobald die entsprechenden Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.

Landesbeiträge werden nur Rechtssubjekten gewährt, die gemäß dem Ministerialdekret vom 16. Februar 2016 "conto termico" Zugang zu staatlichen Beiträgen erhalten haben. Das Verfahren sieht vor, dass der Antragsteller nach Abschluss der Arbeiten ein Ansuchen beim GSE (Gestore dei servizi energetici) einreicht. Der GSE prüft den Antrag und zahlt den Beitrag aus, der von der Leistung der Anlage und anderen Faktoren wie dem Standort abhängt. Anträge, die ab dem 13. Januar 2023 beim GSE eingereicht wurden, sind förderfähig. Es ist daher möglich, sofort mit der Ausführung der Arbeiten und der anschließenden Einreichung des Antrags beim GSE zu beginnen. Dazu ist die Hilfe eines Technikers erforderlich. Um die Initiative zu unterstützen, wird für diejenigen, die noch nicht wissen, an welchen Techniker sie sich wenden sollen, ab Mitte November auf dieser Seite eine Liste von Technikern zur Verfügung gestellt, die für den Prozess geschult sind und an die Sie sich wenden können.

Nach der Genehmigung durch den GSE kann ein Antrag beim Amt für Luft und Lärm gestellt werden, um den staatlichen Beitrag mit dem Landesbeitrag zu ergänzen. Für Private ergänzt der Landesbeitrag die vom GSE gewährten Beiträge bis zu einem maximalen Prozentsatz von 90 %, für Unternehmen beträgt der maximale Prozentsatz 65 %. Wichtig ist daher, dass alle Rechnungen beim GSE abgegeben werden.
Eigentümer von Heizungsanlagen, die in den Genuss der Beiträge kommen wollen, müssen einen Techniker des Vertrauens mit der Ausarbeitung des Antrags beauftragen.

Formblatt

Beiträge für den Austausch alter Holzheizungen >=35 kW

Eigentümer bestehender Heizungsanlagen (Baujahr 2003 oder früher), die mit Holz befeuert werden und deren Leistung zwischen 35 und 500 kW liegt, können wenn die Heizungsanlage ersetzt werden muss, einen zusätzlichen Beitrag zu...


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