Holzheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 35kW

Holzheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 35kW
Holzstapel (Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)

Korrekte Verwendung von Holzöfen!

Bei jedem Verbrennungsprozess werden umweltschädliche Stoffe freigesetzt, welche unsere Luftqualität und somit auch unsere Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, dass auch eine kleine Holzheizung mit einer Feuerungswärmeleistung unter 35kW ordnungsgemäß betrieben wird.

Einige Grundregeln, welche zu beachten sind:

  • die Wartung der Feuerungsanlage muss regelmäßig durchgeführt werden,
  • bei der Anlage ist ein Heizwasserspeicher einzubauen, dessen Kapazität entsprechend der Feuerungsleistung dimensioniert ist,
  • die Anlage muss korrekt verwendet werden: nur trockenes und unbehandeltes Holz verbrennen, nur zugelassene Brennstoffe verwenden, den Feuerungsraum korrekt nachfüllen usw.

In der Broschüre "Der Herd ist kein Allesfresser!" sind wichtige Informationen über den korrekten Gebrauch der Holzöfen zusammengefasst.

Achtung, Abfall verbrennen ist verboten!

Die aggressiven Gase und Säuren, die sich beim Verbrennen von Abfällen bilden, sind sehr schädlich für die Gesundheit des Menschen, verschmutzen die Luft und sind dafür verantwortlich, dass sich die Lebensdauer von Holzöfen stark reduziert.

Der Kamin des Nachbarn raucht und stinkt?

Klagen, welche Rauchabgase vom Kamin betreffen, müssten erst einmal direkt mit der verantwortlichen Person der Holzheizung im nachbarschaftlichen Miteinander geklärt werden. Für den Fall, dass eine gütliche Einigung durch Gespräche nicht möglich ist, kann eine Beschwerde an die zuständige Gemeinde übermittelt werden. Die Gemeinden haben sich für eine standardisierte Vorgangsweise im Falle einer nicht korrekten Verwendung der Holzöfen geeinigt.

Eine neue Heizanlage wird eingebaut?

Bevor ein neuer Holzofen eingebaut wird, ist es ratsam, sich an den Bezirkskaminkehrerbetrieb zu wenden, welcher über den korrekten Einbau und Führung der Anlage informiert, auch unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen.

Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt:
Amt für Luft und Lärm