Emissionserklärung E - PRTR

Das PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) ist ein integriertes Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister, das die Öffentlichkeit sowohl über wesentliche Emissionen von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden als auch über das Verbringen von Abfällen informiert. Seit 2007 ersetzt das E-PRTR das EPER.

Meldepflichtige Betriebe gemäß Anhang I der EU-Verordnung Nr. 166/06 müssen jährlich ihre Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden, die Verbringung von Schadstoffen in Abwasser sowie die Verbringung von Abfällen außerhalb der Betriebseinrichtung melden, sofern sie dabei bestimmte Mindestschwellen überschreiten (Anhang II der EU-Verordnung 166/06).

  • Freisetzung in die Luft
  • Freisetzungen in das Wasser
  • Verbringungen von in Abwasser enthaltenen Schadstoffen außerhalb des Standortes das zur Abwasserbehandlung vorgesehen ist
  • Freisetzungen in den Boden
  • Verbringung von gefährlichen Abfällen >2t/Jahr außerhalb des Standortes der Betriebseinrichtung
  • Verbringung von nicht gefährlichen Abfällen >2000 t/Jahr außerhalb des Standortes der Betriebseinrichtung

Die PRTR- Erklärung wir auf elektronischem Weg mit digitaler Unterschrift abgegeben. Detaillierte Informationen über das Verfahren gibt die Internetseite www.isprambiente.gov.it

Der Fälligkeit für die Abgabe der Erklärung PRTR ist der jährlich der 30. April.

Bei Unterlassung der Mitteilung der Daten wird eine Verwaltungsstrafe von 5.000 Euro bis 52.000 Euro verhängt; bei  unterlassener Korrektur von eventuellen Fehlern der Mitteilung wird eine Verwaltungsstrafe von 5.000 Euro bis 26.000 Euro verhängt (Art. 30 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 4. März 2014, Nr. 46).


Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie in die Seite bezüglich der Gesetzgebung Einsicht

Kontakt: Amt für Umweltprüfungen