Sanierungen
Wann gilt ein Boden als verunreinigt?
Haben Sie den Verdacht, dass ein Boden verunreinigt sein könnte? Wenden Sie sich in diesem Fall an die Techniker der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, die Boden- und Grundwasserproben entnehmen und analysieren. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, ob und wie stark der Boden bzw. das Grundwasser verunreinigt sind. Eine Verunreinigung liegt vor, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte überschritten werden.
Der Verursacher der Verunreinigung muss die Sanierung durchführen und die daraus resultierenden Sanierungskosten übernehmen. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, muss der Grundstücksbesitzer die Sanierung durchführen.
Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz genehmigt und überwacht die Sanierungen in ganz Südtirol.
Verunreinigte Böden findet man vor allem an Tankstellen, Industriestandorten und nach Verkehrsunfällen.
In den unten angeführten Tabellen werden alle bisher erhobenen und sanierten Flächen nach Gemeinden geordnet aufgelistet.
Gesetzliche Grundlage für Bodensanierung: Art. 239 des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 152 vom 03.04.2006 sowie BLR Nr. 102 vom 09.02.2021.
Tankstellen
Der Untergrund von Tankstellen kann aufgrund ihrer Nutzung mit Treibstoffen aller Art verunreinigt sein.
Die häufigsten Schadstoffen bei Tankstellen sind:
- leichte Kohlenwasserstoffe C≤12
- schwere Kohlenwasserstoffe C>12
- Blei
- BTEX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol)
In 10% der Fälle ist auch das Grundwasser verunreinigt.
Industriestandorte
Kontaminierte Industriestandorte (z.B. Gaswerk Meran) werden durch Sanierung wieder für neue Nutzungen (z.B. Wohnbau) frei.
Welche Art der Verunreinigung vorliegt, hängt bei Industriestandorten davon ab, wie die Fläche in der Vergangenheit genutzt wurde.
Verkehrsunfälle
Auch bei Verkehrsunfällen kann es zu einer Verunreinigung des Bodens und der Gewässer kommen.
Nach Verkehrsunfällen werden bei Verdacht auf Umweltverunreinigungen die Techniker der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz gerufen. Sie haben die Aufgabe festzustellen, welche Art der Verunreinigung vorliegt und überwachen ev. nötige Sanierungsmaßnahmen.
Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt: Amt für Abfallwirtschaft