Stromversorgung
Masterplan zur Modernisierung des Stromnetzes
Mit dem Masterplan, der sowohl strategische als auch konkrete Maßnahmen zur Modernisierung des gesamten Stromverteilungsnetzes in Südtirol festlegt, sollen jetzt die strukturellen Defizite im Hoch- und Mittelspannungsbereich behoben werden. Ausgearbeitet wurde der Plan unter der Koordination der Landesagentur für Umwelt gemeinsam vom Expertentisch für Energie, TIS und EDYNA (sie ist 2016 aus der Zusammenlegung der Etschwerke Netz AG und SELNET AG hervorgegangen).
Elektroleitungen
Für den Bau und Betrieb von Elektroanlagen (Elektroleitungen und Trafokabinen), welche für den Transport und die Verteilung elektrischer Energie bestimmt sind, muss laut V.T. 11. Dezember 1933, Nr. 1775 angesucht werden.
Ermächtigung zum Bau und Betrieb von Elektroleitungen
In der Autonomen Provinz Bozen ist das Amt für Energie und Klimaschutz für die Ermächtigung zum Bau und Betrieb von Elektroanlagen von 30.000 Volt bis zu 150.000 Volt zuständig,- laut Art. 15 des L.G. 30. September 2005, Nr. 7 und den entsprechenden Aktualisierungen lt. Art. 10 des L.G. 16. August 2022, Nr 10, - vorbehaltlich der eventuell notwendigen Genehmigungen bzw. Gutachten von betroffenen öffentlichen Verwaltungen und eventuell erforderlicher Gutachten betroffener Dienstleistungsbetreiber.
Für die zu ermächtigende Elektroanlage sind folgende Projektunterlagen müssen beim Amt für Energie und Klimaschutz einzureichen:
- Ansuchen (laut gegebenem Vordruck)
- Annahmeakte (lt. geg. Vordruck)
- domanda al Ministero dello sviluppo economico - Divisione XX - Ispettorato Territoriale Trentino Alto Adige - DGSCERP (lt. geg. Vordruck)
- Stempelsteuer zur Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes (lt geg. Vordruck)
- technischer Bericht
- Orthografie (1:25.000)
- Übersichtsplan (1:10.000)
- Katasterplan-Auszug (1:2880 bzw 1:1000) mit eingetragenen Leitungsverläufen (Bestandserhebung und Neuplanung)
- Grundrisse, Längs- und Querschnitte von jeder Über– bzw. Unterquerung (Straßen, öffentliche Gewässer und dergleichen) mit entsprechenden Elektroleitungen und anderen Leitungsrohren
- eventuelles Ansuchen an das Amt für Straßenverwaltung (lt. geg. Vordruck, von der WEB-Seite des Straßendienstes herunterzuladen)
Die oben erwähnten Vordrucke sind hier herunterzuladen
Querungen und Interferenzen
Für Querungen mit Staatsstraßen, Landesstraßen, Eisenbahnlinien usw. kann bei den entsprechenden Ämtern direkt angesucht werden. Die Unterlagen (entsprechendes Ansuchen und detailliertes Projekt) können auch beim Amt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden, welche diese an die zuständigen Ämter weiterleitet.
Falls die Elektroleitung (Höhe der Masten bzw. der Abstand der Leiter zum Boden) oder die Elektroanlagen eine bestimmte Höhe überschreiten, sind diese den Normen betreffend die Flugsicherheit unterworfen und die entsprechenden Signalisierungen müssen angebracht werden. Es muss die Mitteilung an die zuständigen Militärbehörden gemacht werden und eine Kopie derselben ist den Unterlagen für unser Amt beizulegen.
Ist die Anlage in einer Grenzzone zu einem anderen Stromnetz vorgesehen, in welchem ein anderer Verteiler die Stromversorgung hat, muss um eine Unbedenklichkeitserklärung beim benachbarten Elektroverteiler angesucht werden, welche beim Amt für Energie und Klimaschutz nachzureichen ist.
Wichtig:
Beim Einreichen des Ansuchens im Amt für Energie und Klimaschutz müssen alle erforderlichen Projektunterlagen vollständig vorgelegt werden; weiters müssen die Genehmigungen der betroffenen Gemeinde und die Ermächtigungen bzw. Gutachten evtl. betroffener Dienstleistungsbetreiber (z.B. RFI, SNAM usw.) unbedingt mitgeliefert werden, da andernfalls das Ansuchen nicht behandelt werden kann.
Alle Projektunterlagen, welche der Öffentlichkeit zugänglich sind (Ansuchen, technischer Bericht, Maßstabkarten, Pläne usw.) müssen - laut D. P. R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574 - zweisprachig ausgeführt sein.
Alle Ansuchen müssen mit Identifikationsnummer und Datum einer Stempelmarke ergänzt werden (bei elektronischer Vorlage)
- kurze Beschreibung der Voraussetzungen zum Projekt
- kurze technische Beschreibung der Anlagen, d.h. spezifische Angaben zu folgenden Punkten:
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gequerte Gemeinden
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Länge des Normalspannfeldes
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Masten-Typen (evtl. abzubauen) und effektive Mastenhöhe
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Länge, Nennquerschnitt und Materialtyp der Kabel
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Nennspannung
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Fundamente
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Masttransformatoren (evtl. abzubauen) und Umspannkabinen (mit der Angabe, ob sie bestehend oder neu geplant sind - und in Eigenregie oder von Dritten aufgestellt werden)
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Transformatorentypen und Angabe ihrer Leistung usw.
- bei der Angabe der Länge der Elektroleitungen (Freileitungen oder Erdkabelleitungen) genaue Angabe aller Teilabschnitte
- eventuelle Angabe, ob die Freileitungen oder die Elektroanlagen eine bestimmte Höhe überschreiten und demzufolge den Vorschriften - laut Rundschreiben der Militärbehörden betreffend die Flugsicherheit - unterworfen sind
- alle Über- bzw. Unterquerungen betreffend öffentliche Bauwerke (Telefon- und Gasleitungen, Straßen, öffentliche Gewässer und dergleichen) sind anzugeben.
Die Unterlagen werden vom Amt für Energie und Klimaschutz an die zuständigen Ämter weitergeleitet und die Veröffentlichung an der Anschlagtafel der Gemeinde veranlasst.
Nach Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen, Gutachten und Bestätigung der Veröffentlichung wird der abschließende technische Bericht verfasst; anschließend wird die Ermächtigung zum Bau und Betrieb der im Ansuchen angegebenen Anlagen erlassen.
Stromverteilerplan
Der Verteilerplan ist mit Beschluss der Landesregierung vom 30. Juli 2007, Nr. 2626 genehmigt und im Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt vom 2. Oktober 2007, Nr. 40/I-II veröffentlicht worden.
Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt: Amt für Energie und Klimaschutz