Entschädigungen für Nutzungseinschränkungen in Trinkwasserschutzgebieten
Trinkwasserschutzgebiete haben fast immer Auswirkungen auf die Bodennutzung im Schutzgebiet.
Den betroffenen Grundeigentümern steht aber ein angemessener Ausgleich zu, sofern eine Einschränkung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gegeben ist, oder durch die Auflagen Mehrkosten entstehen.
Diese Ausgleichszahlungen gehen zu Lasten des Trinkwasserbetreibers oder der zuständigen Gemeinde. Bei der Ermittlung der Einschränkungen wird von der üblichen Nutzung ausgegangen. Die Höhe der Ausgleichszahlung wird gemäß dem regelmäßig angepassten Beschluss der Landesregierung von der Gemeinde innerhalb von 6 Monaten ab Konzessionsdekret festgelegt.
Die Auszahlung erfolgt innerhalb 60 Tagen ab erstmaliger Festlegung der Entschädigungssumme und dann jährlich durch den Betreiber der Trinkwasserleitung.
Die Beträge der Ausgleichszahlungen sind festgelegt in den Richtlinien bezüglich der Entschädigungen für Einschränkungen der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung in Trinkwasserschutzgebieten – Anpassung der Beträge, siehe Dekret Nr. 1394/2024 vom 02.02.2024
Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt: Amt für nachhaltige Gewässernutzung