Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Trinkwasserschutzgebieten

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Trinkwasserschutzgebieten
Obstanlage (Foto:Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)

Der Schutz der Integrität und Qualität des Grundwassers ist das Ziel der Trinkwasserschutzgebiete.

Neben der Ausbringung von Gülle sowie die Beweidung im Bereich von Trinkwasserquellen und Tiefbrunnen kann auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Auswirkungen auf das Trinkwasser haben. Auch wenn die Trinkwasserbezugsquellen durch natürliche, dichte Bodenschichten geschützt sind, so können dennoch Schadstoffe in den Untergrund einsickern und das Grundwasser gefährden. Es ist daher notwendig die Auswirkungen zu bewerten und besondere Vorkehrungen zu treffen, um eine Kontamination zu vermeiden.

Die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in Trinkwasserschutzgebieten ist mittels eigenen Beschluss der Landesregierung geregelt. Dieser legt neben den Einschränkungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch das Monitoring fest, das an den potenziell exponierten Bezugsquellen der öffentlichen Trinkwasserversorgung durchzuführen ist. Gerade diese spezifischen Kontrollen bilden die Grundlage für die Regelung der Bestimmungen.

Das Monitoring

Die Proben werden aus jenen Trinkwasserbezugsquellen der öffentlichen Trinkwasserversorgung entnommen, die entweder direkt in landwirtschaftlichen Intensivanbaugebieten liegen oder wenn mindestens 20 Prozent des Einzugsgebietes intensiv als landwirtschaftliche Flächen genutzt werden (Obst- und Weinbau, Gemüse- und Ackerbau) oder ein anderweitiger relevanter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln denkbar ist.

Bei Feststellung von Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln im Ausmaß von einem Zehntel oder mehr des gesetzlich zulässigen Grenzwerts wird der Betreiber der Trinkwasserleitung informiert und es erfolgt eine zweite Probennahme mit Wiederholung der Wasseranalysen. Bei Bestätigung des Nachweises von Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln oder deren Metaboliten führt der Betreiber der Trinkwasserleitung halbjährlich weitere Analysen durch und informiert das Amt für nachhaltige Gewässernutzung darüber.

Im Falle von Werten im Bereich des zulässigen Grenzwerts kann das Amt für nachhaltige Gewässernutzung die Durchführung einer Umfeldanalyse seitens des Betreibers vorschreiben, sowie das Treffen von Vorsorgemaßnahmen.

Anders bei Feststellung von Konzentrationen über dem gesetzlichen Grenzwert, wo bereits bei der ersten Feststellung Lösungsmaßnahmen getroffen werden.

Weitere Informationen über Pestizide in Südtirol und die Ergebnisse ihres Monitorings können hier heruntergeladen werden.


Rechtsgrundlagen:
Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung

Kontakt: Amt für nachhaltige Gewässernutzung