Offene Systeme
Die Grundwasser-Wärmepumpe-Anlage nutzt das Grundwasser als Energiequelle. Aufgrund der ganzjährig konstanten Grundwassertemperaturen, in der Regel von ca. 8 - 12 ºC, eignet sich das Grundwasser zum Heizen z.B. von Gewerbegebäuden oder Ein- und Mehrfamilienhäusern, sowie zum Kühlen von Gebäuden und Kühlzellen. Das Grundwasser wird dafür in der Regel über einen Förderbrunnen entnommen und einer Wärmepumpe zugeleitet. In dieser wird eine gewisse Menge an Wärme dem Grundwasser entzogen. Das durch diesen Prozess abgekühlte Wasser wird dann in einem Schluckbrunnen in den Grundwasserkörper wieder eingeleitet. Die so über die Wärmepumpe gewonnene Energie wird dem Heizkreislauf des Gebäudes zugeführt. Durch die Umkehrung dieses Systems wird die Anlage zum Kühlen verwendet. Die Grundwasserentnahme und -rückgabe für den Betrieb der Wärmepumpe nimmt direkten Einfluss auf den Grundwasserkörper. So bewirkt die Entnahme von Grundwasser eine lokale Absenkung des Grundwasserspiegels, welche wiederum benachbarte Grundwassernutzungen in ihrem Betrieb beeinträchtigen könnte. Anderseits kann die Wiedereinspeisung des entnommenen Wassers in den Grundwasserkörper eine chemische, bakteriologische und thermische Veränderung des Grundwassers zur Folge haben. Die Grundwasserentnahme für Kühl- und Wärmezwecke ist daher verboten, wenn andere Grundwassernutzungen beeinträchtigt werden und generell in Trinkwasserschutzgebieten. Die Wassernutzung für eine Grundwasser-Wärmepumpe-Anlage ist konzessionspflichtig und entsprechend der benutzten Wassermenge ist ein jährlicher Wasserzins zu entrichten. Für die Vergabe der Wasserkonzession muss beim Amt für Gewässernutzung ein Gesuch mit den vorgeschriebenen Unterlagen (Projekt und hydrogeologische Studie) eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt: Amt für nachhaltige Gewässernutzung und Amt für Energie und Klimaschutz