Nutzung Industrie und Gewerbe

Für die industrielle Wassernutzung wird vielfach Grundwasser verwendet. Landesweit sind ca. 450 Wasserkonzessionen für diesen Nutzungszweck ausgestellt.
Der Bau vom Tiefbrunnen ist mittels Richtlinie geregelt, siehe hier.
Man unterscheidet die Kategorien Industrienutzung im herkömmlichen Sinn (I) und landwirtschaftlicher Industrienutzung (IG). Die beiden Kategorien werden je nach Art der Nutzung abermals unterteilt. Beispiele:
- (I) Betonherstellung, Heizung/Kühlung von Gebäuden, Lebensmittel bzw. Getränkeherstellung, Prozesswasser (z.B. Gießerei), Reinigung, Schotterwäsche, Wasser für Baustellen, Betonsanierung.
- (IG) Transportwasser in der Obstindustrie, Tränkwasser für größere Zuchtbetriebe, Holzbefeuchtung in der Holzindustrie.
Bei der Industrienutzung von Wasser können zwei verschiedenen Systeme unterschieden werden: die Nutzung über einen offenen und die Nutzung über einen geschlossenen Wasserkreislauf.
Das nach der Nutzung in die Natur zurückgeführte Wasser darf keinerlei umweltbelastende Eigenschaften aufweisen und muss unter den tabellarisch festgesetzten Grenzwerte liegen (siehe L.G. 8/2002).
Beschluss der Landesregierung nr.2320 vom 30.06.2008 - Technische Richtlinien für den Bau, die Führung und Wartung von Vertikal- und Horizontalbrunnen sowie für die Niederbringung von Tiefbohrungen
Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt: Amt für nachhaltige Gewässernutzung