Beiträge und Finanzierungen

Für die Planung, Errichtung und außerordentliche Instandhaltung von Abfallbewirtschaftungsanlagen und Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen kann laut Landesgesetz vom 26. Mai 2006, Nr. 4 den Gemeinden, deren Verbänden, den Bezirksgemeinschaften, den Sonderbetrieben und den Kapitalgesellschaften mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung ein Kapitalzuschuss von bis zu 90 Prozent der als zulässig anerkannten Ausgaben gewährt werden.

Kriterien und Modalitäten für die Gewährung und Auszahlung von Beiträgen ab 2018 - Beschluss der Landesregierung Nr. 998 vom 02.10.2018, und nachfolgende Änderungen - Beschluss der Landesregierung Nr. 752 vom 06.10.2020.

Rückzahlungsbeträge für Betreiber und Gemeinden

Die Gemeinden und Betreiber von Sammel- und Entsorgungsanlagen sind verpflichtet der Provinz Bozen jährlich einen Betrag für die teilweise Deckung der Ausgaben für die Errichtung der Entsorgungsanlagen zu überweisen (siehe Landesgesetz Nr. 4 vom 26. Mai 2006).

Die Beiträge werden jedes Jahr neu berechnet. Die Berechnung orientiert sich an der Menge der erzeugten Hausabfälle und der Menge der getrennt gesammelten Bioabfälle je Einwohner des Bezugsjahres. Die Rückzahlungsbeträge für das Jahr 2023 sind im Beschluss Nr. 643 vom 13.09.2022 festgelegt.

Formulare

Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie in die Seite bezüglich der Gesetzgebung Einsicht

Kontakt: Amt für Abfallwirtschaft