Dienste und Formulare - Lebensmittel und Produktsicherheit
Anträge und Erklärungen, die bei der Landesverwaltung auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind gültig, sofern sie mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen: (1)
- Unterzeichnung mit digitaler Unterschrift
- Identifikation des Benutzers/der Benutzerin, je nach vorgeschriebener Mindestsicherheitsanforderung, durch Bürgerkarte (CNS), elektronischen Personalausweis (CIE), öffentliches System für digitale Identität (SPID) oder eIDAS (electronic IDentification Authentication and Signature)
- Unterzeichnung mit eigenhändiger Unterschrift und Einreichung mit einer Kopie des Erkennungsausweises.
Anmerkung: Die Formulare, welche an die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz auf elektronischem Wege eingereicht werden, sind im PDF/A-Format zu senden. Alle Formulare der Umweltagentur sind im digital ausfüllbaren PDF-Format abrufbar.
(1) Rechtsgrundlagen:
Art. 22, Absatz 9, des Dekretes des Landeshauptmanns vom 28. März 2022, Nr. 9: Verordnung zur Protokollierung und zum elektronischen Dokument.
Informationsblatt Art. 13 zum personenbezogenen Datenschutz (General Data Protection Regulation - GDPR 2016/679)