Die Gegenmaßnahmen

Die Gegenmaßnahmen
Radonbrunnen in Bauphase (Foto: Landesagentur für Umwelt)

Die Gegenmaßnahmen zielen darauf ab, das Eindringen von radonhaltiger Bodenluft in geschlossene Lebensräume zu reduzieren oder zu verhindern. Man unterscheidet zwei Arten von Eingriffen:

  • Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten
  • Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden

Allgemein sind die Gegenmaßnahmen aus technischer Sicht, sei es nun bei der Radonvorsorge (geplantes Gebäude) oder bei einer Radonsanierung (bestehendes Gebäude mit erhöhten Radonwerten), sehr ähnlich. Während jedoch im Fall der Vorbeugemaßnahmen, diese gezielt eingeplant werden können und daher allgemein ein positives Ergebnis zu erwarten ist, ist die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen viel aufwendiger und der Erfolg und die Kosten der getroffenen Maßnahmen schwer abschätzbar.

Ausführliche Informationen zu den Vorsorge- bzw. Sanierungsmaßnahmen können aus den Radon- Broschüren entnommen werden:

Publikationen - Radon

und aus folgendem Dokument: 

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung

Kontakt: Labor für Luftanalysen und Strahlenschutz