Wie werden Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen
Die Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten in Südtirol begann im Jahr 1973 mit der gesetzlichen Grundlage zur Unterschutzstellung der Quellen und Tiefbrunnen für die öffentliche Trinkwasserversorgung. Die ersten Trinkwasserschutzgebiete wurden für die Städte und großen Versorgungszentren ausgewiesen. Die Grundlage bildete damals wie heute die hydrogeologische Studie, jedoch waren die Vorschriften, die in den einzelnen Trinkwasserschutzzonen gelten sollten, nicht gesetzlich festgelegt, sodass es häufig zu zeitaufwändigen Einsprüchen gegen die Ausweisungen kam. Damals erfolgte die Ausweisung noch mittels Dekret des Landeshauptmannes.
Eine Vereinfachung des Ausweisungsverfahrens war notwendig, um den Schutz des Trinkwassers effizienter umsetzen zu können. Dies erfolgte mit dem Landesgesetz vom 18.06.2002, Nr. 8, Bestimmungen über die Gewässer und dem Dekret des Landeshauptmanns vom 24.07.2006, Nr. 35, Verordnung über die Trinkwasserschutzgebiete, nach denen heute die Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten erfolgt.
Dadurch konnten bis heute ca. 820 Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen werden, die etwa 85% der Trinkwasserbezugsquellen von öffentlichen Trinkwasserleitungen in Südtirol schützen. Die restlichen 15% sind derzeit in Ausarbeitung.
Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt: Amt für nachhaltige Gewässernutzung