Umladeflächen
Die Umladeflächen für verunreinigende Stoffe sind so zu errichten, dass im Fall von Verschütten ein Versickern der Stoffe in den Untergrund vermieden wird. Somit sind diese Bereiche auf einer ausreichenden Fläche abzudichten und zusätzlich mit einem System zur Sammlung von eventuell auslaufenden Flüssigkeiten und einer Behandlungsanlage (Ölabscheider) für das Niederschlagswasser mit Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation zu versehen.
Im Fall von privaten Tankstellen mit einem Tank von weniger als 9.000 Liter kann, sollte die Umladefläche überdacht sein, anstelle eines Ölabscheiders mit Anschluss an die Kanalisation ein Auffangbecken mit mindestens 200 Liter Fassungsvermögen eingebaut werden.
Bezüglich der Abdichtung der Umladeflächen muss eine ausreichende Festigkeit gegen mechanische Belastungen durch Verkehr und Lasten gewährleistet werden sowie auch eine ausreichende Beständigkeit gegen die zu behandelnden verunreinigenden Stoffe. Es ist weiters notwendig, dass der Belag glatt ist und keine Risse aufweist. Diesbezüglich wird darauf verwiesen, dass die Abdeckung mit Porphyrwürfeln, Betonwürfel und Ähnliches, auch wenn diese auf einer abgedichteten Plattform verlegt wurden, nicht geeignet ist, da eine ständige Überprüfung und sofortige Feststellung von eventuellen Rissen nicht möglich ist, was zu einer Verunreinigung des Untergrundes führen könnte. Mit besonderer Aufmerksamkeit sind die Sammelrinnen oder Schächte zu verlegen, um undichte Stellen zwischen der Betondecke und den Einbauten zu vermeiden.
Landwirtschaftlichen Betrieben
Tankstellen mit weniger als 3.000 Liter bei landwirtschaftlichen Betrieben müssen nicht mit einer abgedichteten Fläche und mit einem Sammelsystem und/oder Behandlungsanlage ausgestattet sein. Dennoch müssen alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um Verluste zu vermeiden und der Verunreinigung der Oberflächen- und Grundwässer sowie des Bodens und des Untergrundes vorzubeugen eventuell durch Verwendung von kleinen mobilen Auffangbecken.
Zapfsäule
Die Betankung darf nicht mit Schwerkraft erfolgen, sondern mittels Pumpe. Die Zapfpistolen müssen eine Vorrichtung zur automatischen Abschaltung bei vollem Tank aufweisen. In unmittelbarer Nähe der Zapfsäulen sind Bindemittel bereitzustellen.
Mobile Tankstelle
Mobile Tankstellen sind durch das DM vom 22. November 2017 geregelt, das unter anderem die Genehmigung der Bauart durch das Innenministerium vorsieht.
- Der Tank darf ein maximales Fassungsvolumen von 9.000 Liter aufweisen.
- Es muss ein Sicherheitsabstand von 3 Metern eingehalten werden.
- In der Nähe der Anlage müssen mindestens 3 Feuerlöscher bereitgestellt werden.
- Die mobile Tankstelle muss unbeladen, das heißt leer, transportiert werden.
Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt: Amt für Gewässerschutz