Tarife Abwasser
Gemäß Art. 53 des L.G. 8/2002 werden die Kriterien für die Anwendung und die Berechnung des Tarifs für den Kanaldienst und für die Abwasserbehandlung sowie für die indirekte Anlieferung von Abwässern, Schlämmen und Ähnlichem an die Kläranlagen für kommunales Abwasser von der Landesregierung festgelegt.
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 491 vom 07.07.2020 sind die neuen Kriterien für die Anwendung und die Berechnung des Tarifs im Sinne des oben genannten Gesetzes festgelegt worden und diese finden für die Tarife ab dem Jahr 2021 Anwendung.
Für die Jahre 2017 bis 2020 gelten die Bestimmungen des Beschlusses Nr. 166 vom 14.02.2017
Für die Jahre 2015 bis 2016 gelten die Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1030 vom 08.09.2015
Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung
Kontakt: Amt für Gewässerschutz