Ökotoxikologie

Ökotoxikologie
Krustentier Daphnia magna (Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz)

Die Ökotoxikologie befasst sich mit den Auswirkungen von toxischen Substanzen auf die Umwelt, insbesondere mit den Auswirkungen auf die einen bestimmten Lebensraum charakterisierenden Lebewesen.

Das Biologische Labor führt seit 1999 ökotoxikologische Untersuchungen zur Beurteilung der Toxizität von häuslichen und industriellen Abwässern, von Oberflächengewässern und deren Sedimenten sowie von verschiedenen Substanzen (in Reinform oder als Mischung) durch.

Toxizitätstests

Toxizitätstests verwenden Lebewesen aus unterschiedlichen Stufen der Nahrungspyramide: Produzenten, Konsumenten und Zersetzter. Dazu gehören die einzellige Grünalge Pseudokirchneriella subcapitata, Samen von Kresse, Hirse und Gurke, der Wasserfloh Daphnia magna und die Leuchtbakterien der Art Vibrio fischeri.

Es folgt eine kurze Beschreibung der im Biologischen Labor verwendeten und gemäß ISO und UNICHIM standardisierten Toxizitätstests.

Süßwasserkleinkrebs Daphnia magna (Foto: Landesagentur für Umwelt, M.Casera, 2006)

Der akute Toxizitätstest verwendet den Wasserfloh Daphnia magna Strauss. Dieser reagiert sehr empfindlich auf Schwermetalle wie z. B. Blei, Cadmium, Zink oder Kupfer. Für die Untersuchung werden weniger als 24 Stunden alte Wasserflöhe der Probe hinzugefügt. Nach 24 oder 48 Stunden erfasst man den Prozentsatz der toten bzw. bewegungslosen Individuen. Das Untersuchungsergebnis wird entweder als Prozentsatz an toten bzw. bewegungslosen Individuen oder als EC50-Wert ausgedrückt. Der EC50-Wert entspricht jener Schadstoffkonzentration, die bei den Testorganismen eine Sterberate von 50% verursacht. Verwendete Methode: APAT CNR IRSA 8020 Man 29 2003.

Luminometer (Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, M. Casera, 2021)

Meeresbakterien der Art Vibrio fischeri geben bei optimalen Umweltbedingungen Licht ab (Biolumineszenz). Diese besondere Eigenschaft nutzt man bei der Durchführung von Toxizitätstests mit Leuchtbakterien. Sind toxische Substanzen in einer Probe vorhanden, verringert sich die Biolumineszenz der zugefügten Leuchtbakterien im Verhältnis zur Toxizität der Probe. Die Biolumineszenz der Leuchtbakterien wird nach 5, 15 und 30 Minuten mit dem sogenannten Luminometer gemessen. Die Toxizität der Probe wird als EC50-Wert ausgedrückt und entspricht jener Schadstoffkonzentration, bei der sich die Biolumineszenz der Leuchtbakterien um 50 % verringert. Verwendete Methode: APAT CNR IRSA 8030 Man 29 2003.

Kultur der Grünalge Pseudokirchneriella subcapitata (Foto: Landesagentur für Umwelt, M. Nardon, 2010)

Der Algen-Toxizitätstest verwendet einzellige Grünalgen der Art Pseudokirchneriella subcapitata und dauert 72 Stunden (chronischer Toxizitätstest). Eventuell vorhandene toxische Substanzen hemmen die Zellteilung der Grünalgen. Das Untersuchungsergebnis wird in Prozent der Wachstumshemmung oder als EC50-Wert angegeben. Verwendete Methode: EN ISO 8692:2012

Samen von Gurke (Foto: Landesagentur für Umwelt, M. Nardon, 2010)

Der Pflanzentoxizitätstest verwendet Hirse-, Kresse- und Gurkensamen, dauert vier Tage und wird zur Beurteilung der Toxizität von Wasserproben sowie von Sedimenten, Klärschlammen und Kompost eingesetzt. Toxische Substanzen hemmen die Samenkeimung und das Wurzelwachstum. Verwendete Methode: UNICHIM 1651 (2003).


Ökotoxikologische Untersuchungen 2023

Das Biologische Labor hat 2023 an 117 Proben von industriellen und häuslichen Abwässern und Oberflächengewässern ökotoxikologische Untersuchungen durchgeführt. Das Gesetzesdekret Nr. 152 vom 3. April 2006 und das Landesgesetz Nr. 18 vom 8. Juni 2002 schreiben ökotoxikologische Untersuchungen industrieller und häuslicher Abwässer vor. Es folgen die Ergebnisse der ökotoxikologischen Untersuchungen von häuslichen und industriellen Abwässern im Jahr 2023:

Toxizität häuslicher Abwässer:

2023 wurden 41 Proben von Kläranlagen-Abläufen ökotoxikologisch untersucht; alle Proben entsprachen den gesetzlichen Grenzwerten.

Toxizität industrieller Abwässer:

2023 wurden 76 Proben industrieller Abwässer ökotoxikologisch untersucht, 3 Proben entsprachen nicht den gesetzlichen Grenzwerten.

Bei Einleitungen von Abwässern sind folgende Grenzwerte für akute Toxizitätstests vorgeschrieben:

Einleitung in Oberflächengewässern: Die Anzahl bewegungsloser (im Falle von Daphnia magna) oder gehemmter (im Falle von Vibrio fischeri und Pseudokirchneriella subcapitata) Organismen darf nach 24 Stunden nicht auf 50% oder mehr der Gesamtzahl an getesteten Individuen ansteigen.

Einleitung in die Kanalisation: Die Anzahl bewegungsloser (im Falle von Daphnia magna) oder gehemmter (im Falle von Vibrio fischeri und Pseudokirchneriella subcapitata) Organismen darf nach 24 Stunden nicht auf 80% oder mehr der Gesamtzahl an getesteten Individuen ansteigen.


Rechtsgrundlagen: Nehmen Sie Einsicht in die Gesetzgebung

Kontakt: Biologisches Labor