Kanalordnung
Der Art. 4, Absatz 1 Buchstabe f) des Landesgesetz vom 18. Juni 2002, Nr. 8 sieht vor, dass die Gemeinden eine Betriebsordnung für den Abwasserdienst anwenden müssen.
Mit Art. 2 des Dekret des Landeshauptmanns vom 21. Januar 2008, Nr. 6 wurde festgelegt, dass die Gemeinden die Betriebsordnung für den Abwasserdienst innerhalb 26 März 2010 nach der von der Landesregierung genehmigten Musterbetriebsordnung erstellen.
Die Betriebsordnung für den Abwasserdienst regelt
- die technischen Eigenschaften der Anschlüsse an die Kanalisation,
- die Benutzungsbeschränkungen und die Bedingungen für die Ableitung der Abwässer,
- die Wartung der Anschlüsse,
- die Anschlusspflicht und den Zugang für Kontrollen,
- die Vorbehandlung der Abwässer,
- die Vorschriften betreffend die Niederschlagswasserbewirtschaftung,
- die Ersatzmaßnahmen.
Mit Beschluss der Landes Regierung Nr. 780 vom 16. März 2009 und folgende Abänderungen mit Beschluss Nr. 2102 vom 24 August 2009 wurde die Musterbetriebsordnung für den Abwasserdienst genehmigt.
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Kontakt: Amt für Gewässerschutz