Die Überwachung der Badeseen
Das Biologische Labor beurteilt die Qualität der Badegewässer entsprechend eines festgelegten Überwachungsprogramms und übermittelt diese vor Beginn der Badesaison dem Gesundheitsministerium. Die Probepunkte liegen im Bereich des größten Besucherzustroms und dort, wo – gemäß Badegewässer-Profil - das höchste Verschmutzungsrisiko besteht.
Das Überwachungsprogramm sieht alljährlich - im Zeitraum von April bis September - eine monatliche Beprobung vor, wobei zwischen zwei Beprobungsterminen nicht mehr als ein Monat verstreichen darf. Außerdem darf sich der Beprobungstermin um nicht mehr als vier Tage vom im Überwachungsprogramm festgelegten Termin verspäten.
An jedem Probepunkt werden verschiedene Umweltparameter wie Lufttemperatur, Wassertemperatur, Wind, Seezustand (ruhig/bewegt), Oberflächenströmung sowie die Wetterbedingungen erfasst und Wasserproben für die mikrobiologische Untersuchung entnommen. Die mikrobiologischen Parameter intestinale Enterokokken und Escherichia coli dienen als Indikatoren für eine fäkale Verunreinigung. Sie dürfen die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten, ansonsten kommt es zu einem zeitweiligen Badeverbot im betroffenen Seeareal. Ist im Badesee-Profil die Tendenz zur Cyanobakterien-Blüte beschrieben, bedarf es weiterer Untersuchungen, um die Badetauglichkeit zu überprüfen, sowie geeignete Maßnahmen, um die Gesundheit der Badegäste zu schützen.
Intestinale Enterokokken | Escherichia coli | |
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Binnengewässer (See) | 500 n* /100 ml | 1000 n* /100 ml |
* = je nach verwendeter Untersuchungsmethode angegeben als KBE (Kolonie bildende Einheiten) oder als MPN (most probable number = wahrscheinlichste Anzahl) |
Cyanobakterien
Es handelt sich um Organismen, die im Wasser leben und so klein sind, dass sie im Einzelzustand mit freiem Auge nicht sichtbar sind. Sie sind einzellige Organismen ohne Zellkern, sogenannte Prokaryoten. Da sie Chlorophyll-a enthalten und Photosynthese betreiben, bezeichnete man sie in der Vergangenheit fälschlicherweise als "Blaualgen" oder "Cyanophyten". Sie kommen im Plankton und im Benthos von Meeres- und Süßwasserökosystemen vor. Sie sind gegenüber extremen Temperatur-, Licht-, Wasser- und Nährstoffbedingungen sehr tolerant und passen sich an eine Vielzahl von Bedingungen an. Viele Arten von Cyanobakterien können sehr große, mit freiem Auge sichtbare Kolonien bilden. Bei einer Blüte bilden Cyanobakterien auffällige, schwimmende, grüne bis rote Schichten, (sogenannte Schäume). Sterben die Algenmassen ab, entstehen unangenehme Gerüche. Dabei können auch Giftstoffe (Cyanotoxine) entstehen, die sich negativ auf die Gesundheit von Menschen und Tieren auswirken.
Einige Cyanobakterien können Toxine produzieren wie zum Beispiel Microcystine, Nodularine, Anatoxine, Saxitoxine und Cylindrospermopsine. Beim Absterben der Bakterien werden die gebildeten Cyanotoxine ins Wasser entlassen und können die Gesundheit von Menschen und Tieren beeinträchtigen und können Hautreizungen, Verdauungs- oder Atembeschwerden hervorrufen. Normalerweise verschwinden diese Beschwerden wieder. Ist man jedoch sehr hohen Konzentrationen ausgesetzt, können auch systemische Effekte auftreten. Vor allem Kleinkinder aber auch Haustiere, wie z.B. Hunde sind gefährdet, wenn sie größere Mengen kontaminierten Wassers verschlucken.
- durch Einnahme: von Wasser bei Freizeitaktivitäten (Schwimmen, Surfen, Rudern usw.), Trinkwasser, Lebensmittel (Fischprodukte)
- durch Einatmen: von Aerosolen bei Freizeitaktivitäten oder Arbeiten im Wasser
- durch direkten Kontakt: bei Freizeitaktivitäten (Schwimmen, Surfen, Rudern usw.), Arbeit
Die Eutrophierung, das heißt ein Überschuss an Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor, sowie hohe Wassertemperaturen sind die zwei wichtigsten Faktoren, die das Wachstum von Cyanobakterien fördern. Das Vorkommen von Cyanobakterien hängt auch stark vom Wasseraustausch und der Durchmischung eines Gewässers ab.
Das Biologische Labor der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz untersucht die Badeseen auf Cyanobakterien und eventuell vorhandene Toxine. Sobald die Warnstufe von 20.000 Zellen pro ml überschritten wird, wird die Überwachungsfrequenz erhöht und die Badetauglichkeit auf der Webseite "Die Badeseen in Südtirol" mitgeteilt. Das Labor teilt dem Bürgermeister die Ergebnisse der Überwachung mit. Ist die Gesundheit von Badenden gefährdet, sorgt der Bürgermeister für entsprechende Informationen und Vorbeugungsmaßnahmen und kümmert sich um die eventuell nötige Verordnung für ein vorübergehendes Badeverbot.
Gesetzliche Grundlagen und Kriterien für die Überwachung:
- Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 19. April 2018 zur Änderung des Ministerialdekrets vom 30. März 2010
- Richtlinien des Istituto Superiore della Sanità gemäß Istisan-Berichte Nr. 14/20
1. Informieren Sie sich über die Badetauglichkeit der einzelnen Badeseen
2. Vermeiden Sie das Baden, wenn Sie Schäume beobachten. Denken Sie daran: Kleinkinder sind besonders empfindlich!
3. Vermeiden Sie das Tränken von Haustieren.
4. Wenden Sie sich an Ihren Arzt, wenn bei Ihnen Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Hautreizungen, Fieber und Atemprobleme auftreten, nachdem Sie Kontakt mit Cyanobakterien-verseuchtem Wasser hatten.
Badedermatitis
Die Badedermatitis ist ein juckender Hautausschlag, der von winzigen Larven der Gattung Trichobilharzia (Zerkarien) verursacht wird. Zerkarien sind Parasiten von Wasservögeln (hauptsächlich Enten, Schwäne und Gänse), aber auch Wasserschnecken spielen als Zwischenwirte eine wichtige Rolle. Die Zerkarien werden von den Wasserschnecken ausgestoßen und können sich irrtümlich in die Haut von badenden Menschen einbohren. Dabei setzen sich die Zerkarien in den oberflächlichen Hautschichten fest und sterben ab, was zu einer lästigen, aber harmlosen Entzündungsreaktion führen kann.
- Die Zerkarienlarven (Miraciden) dringen in den Zwischenwirt (die Schnecken) ein
- In den Schnecken entwickeln sich die Larven zu Zerkarien und werden im Wasser freigelassen
- Der ins Wasser freigesetzte Parasit schwimmt auf der Suche nach dem endgültigen Wirt (Wasservögel), um den Zyklus zu vollenden
- Die Wasservögel setzen die Zerkarieneier mit ihrem Kot frei und setzen den Zyklus fort
- Der Mensch ist nicht der Endwirt der Zerkarien. Es kann vorkommen, dass die Zerkarien einen Badenden begegnen und versuchen, in dessen Haut einzudringen und dadurch eine Dermatitis verursachen.
Es können die folgenden Symptome auftreten:
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Kribbeln, Jucken und Brennen auf der Haut
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kleine rote Pusteln
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kleine Blasen.
Das Kribbeln, Jucken und Brennen auf der Haut kann sofort nach dem Kontakt mit Wasser oder auch erst einige Tage später auftreten. Die Symptome der Badedermatitis können für die Betroffenen sehr unangenehm sein, stellen aber in der Regel keine ernsthafte Gesundheitsgefährdung dar.
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nach dem Baden sofort abduschen
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nach dem Baden kräftig abtrocknen, um eventuell eingedrungene Zerkarien zu entfernen
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das Schwimmen in flachen, wasserpflanzenreichen Uferzonen vermeiden
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vor dem Baden wasserfeste Sonnencreme auftragen, um dem Eindringen von Zerkarien in die Haut vorzubeugen.
Das Füttern von Enten im Badebereich ist absolut zu unterlassen! Warum?
Wasservögel sind die Endwirte der Zerkarienlarven. Deshalb gilt es das Anlocken und das Füttern von Enten an Badegewässern zu vermeiden. Dies ist nicht nur für Badegäste, sondern auch für die Wasservögel und für das ganze Ökosystem wichtig! Vögel, Fische und andere Gewässerbewohner finden in der Natur ausreichend und vor allem für sie geeignete Nahrung.
Das Füttern von Tieren gefährdet Ihre Gesundheit und stört gleichzeitig das ökologische Gleichgewicht!
Das Füttern aller Tiere, die im und in der Nähe vom Wasser leben, ist verboten (DLH 6/2008, Art. 54, Abs. 2)!
Badeverbot
Werden die gesetzlich festgelegten Grenzwerte der mikrobiologischen Parameter einer Wasserprobe überschritten, liegt eine Verunreinigung vor. Das Biologische Labor informiert daraufhin die zuständige Gemeinde und der Bürgermeister erlässt mittels Verordnung ein vorübergehendes Badeverbot für das betroffene Seeareal. Das Badeverbot wird erst dann wieder mittels Verordnung des Bürgermeisters aufgehoben, sobald die erste nachfolgende Wasserprobe wieder in Ordnung ist, d.h. dass deren mikrobiologische Parameter innerhalb der Grenzwerte liegen.
Alle Informationen über die Qualität eines Badegewässers sowie ein eventuelles Badeverbot werden von der zuständigen Gemeinde an einer gut zugänglichen Stelle in der Nähe der Badestellen auf Tafeln bekannt gegeben. Die Untersuchungsergebnisse der Badeseen-Überwachung werden während der Badesaison auf den Webseiten der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz und auf dem Wasserportal des Gesundheitsministeriums laufend aktualisiert.
Qualitätsklassen der Badeseen
Die Untersuchungsergebnisse der Badeseen-Überwachung dienen nicht nur zum Schutz der menschlichen Gesundheit, sondern auch zur Ermittlung der "Qualitätsklasse" eines Badesees, so wie vom Gesetzesdekret Nr. 116 von 2008 vorgesehen.
Die Qualitätsklasse eines Badesees wird am Ende jeder Badesaison bestimmt. Dazu verwendet man die Untersuchungsergebnisse der Badesaison im laufenden und in den drei voran gegangenen Jahren. Ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer Qualitätsklasse sind die Untersuchungsergebnisse der mikrobiologischen Parameter Darmenterokokken und Escherichia coli. Es gibt vier Qualitätsklassen: gering - genügend - gut - ausgezeichnet
Diese Einteilung basiert - gemäß dem Gesetzesdekret - auf einer statistischen Berechnung. Die ermittelte Qualitätsklasse ist bis zum Beginn der nächsten Badesaison gültig.
Die Norm sieht außerdem vor, dass ein Badesee ab der Badesaison 2015 mindestens die Qualitätsklasse „genügend“ erreichen sollte.
Rechtsgrundlagen:
Die Überwachung der Badegewässer ist im gesetzesvertretenden Dekret Nr. 116 vom 30. Mai 2008, im Ministerialdekret vom 30. März 2010 und dessen Abänderung vom 19. April 2018 festgelegt. Diese Dekrete setzten die europäische Richtlinie 2006/7/EG (Badegewässerrichtlinie) um.
Weitere Gesetzgebung des Bereichs Wasser
Kontakt: Biologisches Labor