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Öffentliche Gewässer: Neue Kriterien für Nutzungsgebühren

Die Landesregierung hat neue Kriterien für die Gebühren fürs Nutzen öffentlicher Gewässer definiert: Für rationale Nutzung gibt es Reduzierungen. Der Gewerbesektor wird wegen der Covid-Krise befreit.

Wer Wasser nachhaltiger nutzt, braucht weniger Gebühren zu zahlen. (Foto: LPA/Landesagentur für Umwelt- und Klimaschutz)

Der wachsende Bedarf an Wasser und der Klimawandel erfordern mehr Sparsamkeit beim Nutzen der natürlichen Ressource Wasser. Um Verschwendung zu verhindern und eine rationelle und effiziente Wassernutzung zu fördern, hat die Landesregierung kürzlich die neuen Kriterien für die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Gewässer festgelegt. Begünstigt werden dabei umweltschonende Produktionstechniken. Nicht verändert wurden Gebühren für die Nutzung von Thermal- und Mineralwasser sowie für das Energieerzeugung aus von Wasserkraft.

Einnahmen kommen Gewässern und Anlagen zugute

"Die Einnahmen aus den Wassergebühren", erklärt Umwelt- und Energielandesrat Giuliano Vettorato, "werden zur Deckung der Kosten für Untersuchungen und zur Aufrechterhaltung eines guten ökologischen Zustands der Gewässer, zur Optimierung der Anlagen und zur Förderung nachhaltiger und umweltfreundlicher Wassernutzung verwendet." Angesichts des Notstands durch die Corona-Pandemie und deren negative Auswirkungen auf die Wirtschaft habe die Landesregierung einige Wassergebühren, wenn auch nur vorübergehend, gesenkt. Damit bekämen die von der Krise betroffenen Wirtschaftsteilnehmer ein weiteres Signal der Hilfe und einen Beitrag zu deren Überwindung, berichtet Landesrat Vettorato.

Wassergebühren für Haushalte: 0,5 Cent pro Kubikmeter

Die Wassergebühren bestehen aus einem einmaligen Betrag, der bei Gewährung der Konzession zu zahlen ist, und aus jährlichen Gebühren (basierend auf den Preisen pro Kubikmeter Wasser), die für alle bestehenden Konzessionen und für neue Entnahmen zu zahlen sind.

Die neuen Wassergebühren für den Sektor Haushalt betragen 0,5 Cent pro Kubikmeter Wasser. Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Bedarfs pro Einwohner machen die neuen Gebühren, die von den Inhabern von Konzessionen für Trinkwassersysteme verlangt werden, etwa ein Euro pro Einwohner und Jahr aus.

Für die Bewässerung in der Landwirtschaft wurden die Gebühren neu bewertet, wobei eine jährliche Mindestgebühr von 50 Euro eingeführt wurde. Bis 2022 beträgt der Preis pro Kubikmeter Wasser 0,112 Cent, ab 2023 dann 0,7 Cent für Intensivkulturen sowie 0,14 Cent für Wiesen- oder Ackerfutterbauflächen.

Bei vorsichtiger und sparsamer Nutzung gibt es Preisnachlässe, beispielsweise für den Einsatz von Tropfbewässerungssystemen (-35 Prozent), aber auch für zertifizierte Bio-Pflanzen (-20 Prozent). Bisher waren die meisten Bewässerungssysteme von der Gebühr befreit.

Gewerbesektor für 2020 von Gebühren befreit

Für den Sektor Gewerbe beträgt die Gebühr 1 Cent pro Kubikmeter für Industrie, Handwerk und den Wärmetausch und 4 Cent pro Kubikmeter für die technische Beschneiung. Wenn das entnommene Wasser wieder mit gleicher Qualität ans Grundwasser zurückgegeben wird, gibt es eine Gebührenreduzierung von 50 Prozent.

Aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie hat die Landesregierung allerdings beschlossen, den gesamten Sektor für das Jahr 2020 von den Gebühren zu befreien.

Alle Infos und Details gibt es im Web unter:

https://umwelt.provinz.bz.it/wasser/wasserzinse.asp

mb

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