Verhalten zum Schutz der Gewässer

Verhalten zum Schutz der Gewässer
Photo: Landesagentur für Umwelt

Alles, was wir Tag für Tag so einfach über Waschbecken, WC, Spül- und Waschmaschinen, Ablaufschläuche usw. „wegspülen", muss - manchmal gar mit Pumpen - durch endlose Kanäle zur Kläranlage transportiert werden. Für uns ist das so selbstverständlich geworden, dass wir schon keinen Gedanken mehr daran verschwenden: Sollten wir aber!
Denn leider gelangen viele grobe und schädliche Stoffe in die Abwässer, wo sie zum Problem werden: Verstopfungen im Leitungsnetz, Störungen in den Pump- und Filtrieranlagen und, was der Umwelt besonders schadet, erhebliche Beeinträchtigung des biologischen Reinigungsvermögens der Kläranlage.

Die Nachhaltigkeit innerhalb der eigenen Hauswände
G.News Production (22.03.2021)

Speiseöl

Bratfett und Bratöl sind amtlich befugten Unternehmen zur Wiederverwertung zu übergeben oder in den Recyclinghof zu bringen und nicht in die Kanalisation einzuleiten.

Wasch und Putzmittel

Wasch- und Putzmittel (z.B. Beckensteine, aggressive Sanitär- und Haushaltsreiniger) vermeiden bzw. sparsam verwenden. Phosphatfreies Waschpulver benützen. Weitere Informationen über die ordnungsmäßige Verwendung von Wasch-, Desinfektions-und Reinigungsmittel finden Sie auf Seite Wasch- und Desinfektionsmittel

Gifte und Chemikalien

Gifte, Chemikalien, Medikamente nicht unnötig einkaufen, Reste dem Händler (z.B. Apotheke, Gartenfachhandel) zur Schadstoffsammlung oder in den Recyclinghof bringen und nicht in die Kanalisation einleiten.

Farbstoffe

Etwaige Farbstoffreste sind an den Lieferanten zurückzugeben, der Sammlung von Sondermüll zu übergeben oder in Recyclingzentren zu bringen.

Altöl und Maschinenöl

Altöl, Maschinenöl, Verdünner, Benzin usw. sind in den Recyclinghof zu bringen oder befugten Entsorgungsunternehmen zu übergeben und dürfen nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Ölwechsel nur in der Werkstatt oder Tankstelle. Autowaschen nur in einer öffentlichen Waschanlage.

Feste Stoffe

Feuchttücher, Wegwerfwindeln, Textilien (Strümpfe), Slipeinlagen, Watte, Wattestäbchen, Verpackungen, Rasierklingen, grobe Speisereste, Katzenstreu und alle festen Stoffe gehören in den Hausmüll und nicht in die Kanalisation.

Zementwasser

Zementwasser in einer Absetzgrube eindicken und mit Schutt abführen und nicht in die Kanalisation einleiten.


Kontakt: Amt für Gewässerschutz