Sammelgenehmigung

Sammelgenehmigung
Baustelle Steinbruch (Foto: Landesagentur für Umwelt)

Das Sammelgenehmigungsverfahren kommt zur Anwendung, wenn mehr als zwei Gutachten oder Ermächtigungen von Landesämtern im Umweltbereich erforderlich sind. Es dient der Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens und der fachübergreifenden Bewertung der verschiedenen Umweltaspekte.

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Die Sammelgenehmigung wird auf alle Projekt angewandt, die nicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder der integrierten Umweltermächtigung (IPPC) unterliegen, und für die mehr als zwei Gutachten von Seiten der folgenden Landesämter erforderlich sind:

  • Amt für Luft und Lärm
  • Amt für Abfallwirtschaft
  • Amt für Gewässerschutz
  • Amt für nachhaltige Gewässernutzung
  • Amt für Wildtiermanagement
  • Amt für Landschaftsplanung
  • Forstinspektorat
  • Amt für öffentliches Wassergut (nur für Projekte betreffend Wasserableitungen)

 

 

Das Gutachten der Sammelgenehmigung ersetzt die Einzelgutachten der verschiedenen Fachbereiche und hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Auf begründeten Antrag kann das Gutachten um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Der Projektantrag wird mit den von den einschlägigen Gesetzen vorgesehenen Unterlagen über die Gemeinde oder über die zuständige Einrichtung beim Amt für Umweltprüfungen eingereicht.

Die Dienststellenkonferenz für den Umweltbereich erteilt das bindende Gutachten zum Projekt. Die Dienststellenkonferenz entscheidet außerdem über die UVP-Pflicht der Projekte, die sowohl der Sammelgenehmigung als auch der Feststellung der UVP-Pflicht unterliegen.

Das Amt für Umweltprüfungen übermittelt das Gutachten dem Antragsteller und der betroffenen Gemeinde oder der zuständigen Einrichtung.

Sämtliche Projekte betreffend Wasserableitungen (neue Ableitungen, Varianten, Erweiterungen) sind seitens des Antragstellers beim zuständigen Amt für nachhaltige Gewässernutzung der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz einzureichen (nicht bei der Gemeinde).

Dieses Amt leitet das Untersuchungsverfahren ein und übermittelt das Projekt dem Amt für Umweltprüfungen zur Überprüfung durch die Dienststellenkonferenz im Umweltbereich.

Aufgrund des positiven Gutachtens der Dienststellenkonferenz (welches auch das Gutachten des Amts für öffentliches Wassergut einschließt) erteilt das Amt für nachhaltige Gewässernutzung abschließend die Konzession zur Wasserableitung bzw. die Ermächtigung zur Durchführung der geplanten Arbeiten.

Projekte außer Wasserableitungen
Folgende Unterlagen sind über die betroffene Gemeinde einzureichen:

  • Gutachten der Gemeindebaukommission
  • Detaillierter technischer Bericht samt Planunterlagen
  • Fotodokumentation
  • Fragebogen zum Sammelgenehmigungsverfahren
  • Falls ein Natura-2000-Gebiet betroffen ist, ist auch der Anhang F gemäß Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6 beizulegen; dieser ist erforderlich, um die Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Projekte betreffend Wasserableitungen
Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind direkt beim Amt für nachhaltige Gewässernutzung einzureichen.

Wichtige Hinweise

  • Alle Dateien werden in pdf-Format geliefert. Die maximale Dateigröße pro Datei darf 10 Mbyte nicht überschreiten.
  • Die Dateinamen dürfen mit Ausnahme des Punktes vor der Dateibezeichnung (xx.pdf) keine Punkte enthalten.
  • Aus dem Dateinamen müssen der Inhalt und das Format ersichtlich sein (z.B. „Anlage1-Uebersichtskarte-A3.pdf“). Umlaute und Sonderzeichen im Dateinamen sind nicht zulässig (mit Ausnahme von „-„).
  • Dokumente dürfen nicht auf mehreren Dateien aufgeteilt werden, es ist nicht zulässig z.B. das Titelblatt von Zeichnungen oder Berichten in getrennten Dateien zu liefern.
  • Um die Unterlagen übersichtlich zu gestalten und die Anzahl der Dateien zu reduzieren sind die Unterlagen in möglichst wenigen Dateien zu bündeln. Die Dateien müssen in einem einzigen Ordner enthalten sein, Unterordner sind nicht zulässig.
  • Digitale Unterschrift aller verantwortlichen Projekttechniker und des Antragstellers ist erforderlich.

Die Dienststellenkonferenz im Umweltbereich, an welcher der Vorsitzende des Umweltbeirates als Vorsitzender und von Fall zu Fall die Vertreter der beteiligten Ämter teilnehmen, erteilt Gutachten zu den Projekten im Bereich Umweltschutz auf folgenden Sachgebieten:

  • Gewässerschutz
  • Luftreinhaltung und Lärmschutz
  • Abfallbewirtschaftung und Bodenschutz
  • Natur- und Landschaftsschutz
  • Schutz der Wasserlebensräume
  • Gewässernutzung
  • forstlich-hydrogeologische Nutzungsbeschränkungen

Die Dienststellenkonferenz im Umweltbereich erlässt ihr Gutachten über die Ansuchen um integrierten Umweltermächtigung; sie entscheidet auch über die UVP-Pflicht für Projekte die mehr als zwei Genehmigungen, Ermächtigungen oder Gutachten der Landesverwaltung im Umweltbereich benötigen und für die Anlagen, die der integrierten Umweltermächtigung unterliegen.

 


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Kontakt: Amt für Umweltprüfungen