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Landesregierung genehmigt neuen Partschinser Landschaftsplan

LPA - Die Landesregegierung hat den überarbeiteten Landschaftsplan der Gemeinde Partschins am Montag dieser Woche genehmigt. Damit wurden die landschaftlichen Unterschutzstellungen des alten Planes aus dem Jahre 1979 leicht geändert. Dies gilt sowohl für die Abgrenzungen als auch für die Schutzbestimmungen. Neu sind die Schutzregelungen für das Schutzgebiet Vigiljoch, an dem die Gemeinde Partschins mit den Flächen oberhalb von Quadrat bis zur Anhöhe des Marlinger Joches Anteil hat.

Blick auf Partschins mit den unverbauten Bannzonen
Der neue Landschaftsplan der Gemeinde Partschins ist am Montag, 17. Januar von der Landesregierung genehmigt worden. Zwei Änderungsanträge zur Verkleinerung einer Bannzone und zur Änderung der Bestimmungen für das Landschaftsschutzgebiet Vigljoch wurden von der Landesregierung zurückgewiesen. Der überarbeitete Plan wird nun im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

Im neuen Partschinser Landschaftsplan werden die bereits im alten Plan aus dem Jahre 1979 ausgewiesenen Bannzonen in gering veränderter Form bestätigt. Dies gilt auch für die Naturdenkmäler. Neu sind die Bestimmungen für das Landschaftsschutzgebiet "Vigiljoch", an dem die Gemeinde Partschins mit einer Fläche oberhalb von Quadrat bis hin zur Anhöhe des Marlinger Jochs Anteil hat.

jw