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Ratschingser Landschaftsplan überarbeitet

LPA – Im Gemeindegebiet von Ratschings soll der Schutz des Lebensraumes verstärkt berücksichtigt werden. Dies ist das Ziel des überarbeiteten Landschaftsplanes der Wipptaler Gemeinde. Es soll unter anderem durch die Ausweisung von drei neuen großräumigen Landschaftsschutzgebieten, zweier neuer Biotope, weiterer Naturdenkmäler, dem Schutz verschiedener Feuchtgebiete und Auwaldbereiche erreicht werden. Die Erste Landschaftsschutzkommission genehmigte den erneuerten Landschaftsplan im Verlauf ihrer jüngsten Sitzung. Somit sind die neuen Bestimmungen vorläufig bereits bindend. Nun wird der Plan der Gemeinde zur Stellungnahme und Veröffentlichung übermittelt, bevor die Landesregierung die endgültige Entscheidung trifft.

Die Achrainschlucht soll als Naturdenkmal geschützt werden
Etwas mehr als 200 Quadratkilometer umfasst das Gemeindegebiet von Ratschings im Westen des Sterzinger Beckens, das Jaufen-, Ratschingser- und Ridnauntal umfasst und durch die Schneebergkette gekennzeichnet wird. In den sieben Fraktionen leben rund 4000 Menschen. Das Siedlungsbild wird nach wie vor durch Einzelhofsiedlungen bestimmt.

In den vergangenen Jahren haben sich einerseits die Weichenstellungen im Natur- und Landschaftsschutz geändert, andererseits haben sich zahlreiche raumordnerische Veränderungen in der Gemeinde ergeben, so dass auf Wunsch der Gemeinde der aus dem Jahr 1984 stammende Landschaftsplan überarbeitet wurde.

„Im Zuge der Überarbeitung wurden sowohl die Abgrenzungen der landschaftlichen Schutzzonen, als auch die Schutzbestimmungen wesentlich geändert“, so der Direktor im Landesamt für Landschaftsökologie, Martin Schweiggl, „zwei Biotope, mehrere Naturdenkmäler und drei großräumige Landschaftsschutzgebiete wurden neu ausgewiesen. Im Sinne den Bürokratieabbaus haben wir den separaten Landschaftsplan Ridnauner Bach aufgehoben und in den Landschaftsplan der Gemeinde integriert. Im Plan ist das Gebiet um einen vier Kilometer langen Abschnitt des Ridnauner Baches unterhalb Mareit nun als eines der insgesamt vier Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.“

Die weiteren drei Landschaftsschutzgebiete sind das seenreiche Berggebiet des innersten Ridnauntales oberhalb des Bergwerksmuseums mit dem Fernerbach- und Lazachertal, das Innerratschingser Wald-, Alm- und Berggebiet westlich der Schianlagen und der Bergrücken zwischen Ratschings- und Jaufental.

Als Biotope standen bereits bisher die Schönau und das Entholzmoos unter besonderem Schutz, künftig sollen auch die Angererau bei Mareit und die hochgelegene Moorlandschaft Außerwumblsmoos als Biotope ausgewiesen werden.

Bei den Naturdenkmälern im Landschaftsplan der Gemeinde Ratschings liegt der Schwerpunkt auf den Bergseen. Der Pfurnsee, der Übeltalsee, der Untere, der Mittlere und der Obere Moarer Egetsee, der Innere, Mittlere und Außere Senner Egetsee, der Trübe See und der Butsee wurden als solche bestätigt. Auch die Gilfenklamm, eine riesige Fichte am Eingang der Gilfenklamm, je eine Edelkastanie am Ausgang des Ratschingertales und im Schlosshof von Wolfsthurn sollen weiterhin als Naturdenkmäler unter besonderem Landschaftsschutz stehen. Wegen des Baus eines E-Werkes am Fernerbach wurde hingegen der Schutzbereich für die Aglsfälle im unteren Bereich auf die so genannte „Burkhardsklamm“ beschränkt.

Insgesamt sechs Naturdenkmäler sind neu vorgesehen: das einmalige Bachdelta des Aglsbodens, die ökologisch vielfältige und intakte Rusterau am Zusammenfluss von Ridnaun- und Jaufenbach, die Feuchtgebiete Spreng- und Untergerinemoos bei Pardaun beziehungsweise Ridnaun, der Feuchtbereich Kerschbaummoos zwischen Mareit und Gasse, der Bergsee Geseebe zwischen Seeber- und Wetterspitze sowie die Achrainschlucht zwischen Untergerine und Mareit. Die Gemeinde Ratschings hatte im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung die Unterschutzstellung der Schlucht als Ausgleichsmaßnahme für den Bau des E-Werkes am intakten Fernerbach vorgeschlagen.

Der Kirchhügel von Bichl und Mittertal, die Umgebung der Mareiter Kirche und von Schloss Wolfsthurn, der Weiler Unter- und Obertelfes, der Hofgruppe Gasse, sowie intakte Bereiche im inneren Ridnauntal wurden als Bannzonen bestätigt. Dadurch sollen sie weiterhin vor Zersiedelung und Verdrahtung geschützt werden.

Nach seiner Befürwortung durch die Erste Landschaftsschutzkommission wurde der überarbeitete Landschaftsplan der Gemeinde Ratschings zur Veröffentlichung und zur Stellungnahme übermittelt. In der Folge trifft die Landesregierung die endgültige Entscheidung.

jw