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Neuer Landschaftsplan für Pfalzen

LPA - In der Gemeinde Pfalzen sollen künftig der Plattner See und die vier Bärentaler Seen als Naturdenkmäler unter Landschaftsschutz stehen. Das sieht der überarbeitete Landschaftsplan der Gemeinde Pfalzen vor, den die Erste Landschaftsschutzkommission befürwortet hat. Beibehalten, aber zum Teil neu abgegrenzt, werden sechs Bannzonen, neu eingeführt werden Schutzbestimmungen für landschaftsprägende Elemente, wie beispielsweise Feldhecken. Der vom Landesamt für Landschaftsökologie überarbeitete Plan wird nach der Zustimmung der Ersten Landschaftsschutzkommission der Gemeinde zur Stellungnahme übermittelt. Die endgültige Entscheidung trifft anschließend die Landesregierung.

Die Bärentalseen sollen künftig als Naturdenkmal besonderen Schutz erfahren
Der Landschaftsplan der Pustertaler Gemeinde Pfalzen aus dem Jahr 1982 ist überarbeitet worden. "Nach über zwanzig Jahren ist die Überarbeitung eines Landschaftsplanes sinnvoll, auch weil sich in diesen Jahren die rechtlichen Grundlagen, die Planungsvorgaben und die Bauleitpläne geändert haben, " erklärt der Direktor im Landesamt für Landschaftsökologie, Martin Schweiggl, in dessen Zuständigkeit die Landschaftspläne fallen. "In der Gemeinde Pfalzen hat die Landschaft durch die Flurbereinigung einige Veränderungen erfahren, denen die Überarbeitung Rechnung trägt", so Schweiggl weiter.

Der überarbeitete Plan unterscheidet sich von jenem aus dem Jahr 1982 in einigen Punkten. So wurden die landschaftlich besonders schön gelegenen Bärentaler Seen und der Plattner See mit seiner intakten Moorvegetation als Naturdenkmäler unter besonderen Schutz gestellt. Die berühmte Hängefichte in Mühlen, eine Linde und eine Föhre oberhalb Hasenried, eine Esche beim Maurerhof und ein Bergahorn in Oberpfalzen wurden als solche bestätigt.

Die unverbauten Felder zwischen Pfalzen und Greinwalden, das Gebiet östlich von Greinwalden, die Fluren zwischen Pfalzen und Issing/Hasenried, das exponierte Gelände östlich und südlich von Mühlen mit dem Blick auf den Ansitz Baumann, der Bereich um das Schloss Schöneck und die Umgebung des Issinger Weiher sollen auch künftig als Bannzonen vor Zersiedelung geschützt werden. Allerdings wurden die Grenzen einiger dieser Bannzonen gegenüber dem alten Landschaftsplan den neuen Erfordernissen angepasst.

Neu ist der besondere Schutz der Hecken, Steinwälle und Flurgehölze, die für die Pfalzener Mittelgebirgsterrasse kennzeichnend und ökologisch wichtig sind. Diese Feldhecken weisen eine große Vielfalt an Gehölzpflanzen auf, sind Nist- und Nahrungsplätze für viele Vogelarten und Zufluchtsorte für das Niederwild.

Alle noch vorhandenen Feuchtgebiete, die nicht bereits als Biotop oder Naturdenkmal geschützt sind, wurden eingetragen: Sie sollen erhalten bleiben und dürfen daher nicht trocken gelegt werden.

Als einziges Biotop wurde das 1993 ausgewiesene Issinger Treyden wieder bestätigt. In diesem rund 1,4 Hektar umfassenden Moorgebiet gelten die üblichen Biotopbestimmungen.

Nach seiner Befürwortung durch die Erste Landschaftsschutzkommission wird der überarbeitete Landschaftsplan der Gemeinde Pfalzen zur Veröffentlichung und zur Stellungnahme übermittelt. In der Folge trifft die Landesregierung die endgültige Entscheidung.

jw