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Förderung von Tropfberegnungsanlagen - Landesregierung ergänzt Beitragsvergabe

(LPA) Dass sich Landwirtschaft und Umweltschutz verbinden lassen, zeigt die jüngste Initiative der Landesregierung. Mit einer Änderung der Kriterien zur Investitionsförderung in der Landwirtschaft hat Landesrat Hans Berger die Beitragsvergabe für den Bau von Tropfberegnungsanlagen neu geregelt. Und Umweltlandesrat Michl Laimer freut sich, dass damit in Zukunft in der Landwirtschaft weniger Wasser verbraucht wird.

Wasser sparen, Beitrag kriegen: eine Tropfberegnungsanlage
Einsparungen bis zu 50 Prozent im Wasserverbrauch können durch eine sinnvolle Nutzung einer Tropfberegnung im Obstbau gegenüber der traditionellen Oberkronen-Beregnung erzielt werden. Zwar ist letztere für die Frostberegnung nach wie vor unerlässlich, als Bewässerungssystem ist sie aber veraltet. Dazu kommen finanzielle Einsparungen in Sachen Investition und Folgekosten.

Die Landesräte Berger und Laimer haben deshalb die Notwendigkeit einer Förderung von Tropfberegnungsanlagen erkannt und eine entsprechende Anpassung des Reglements zur Förderung von baulichen Investitionen in der Landwirtschaft vorgenommen. Wer demnach eine Tropfbewässerungsanlage errichten will, kann von nun an im Regelfall mit einer Förderung in Höhe von 30 Prozent der anerkannten Investitionssumme rechnen.

Allerdings hat man die Vergabe des Beitrages an einige Bedingungen geknüpft. So muss der Bauer eine Mindestausgabe von 3000 Euro tätigen. Auch wird der Bau von neuen Beregnungsanlagen im Obst- und Weinbaugebiet nur dann gefördert, wenn damit eine zusammenhängende Fläche von mindestens einem Hektar bewässert wird. Und schließlich gibt es für die Erneuerung von Beregnungsanlagen nur dann einen Beitrag, wenn die bestehende Anlage älter als fünfzehn Jahre ist und auf ein Wasser sparendes System umgestellt wird.

Wichtig ist, dass die Errichtung einer Tropfberegnungsanlage auch zusätzlich zu einer bestehenden Oberkronen-Beregnungsanlage gefördert werden kann, wenn seit der letzten Förderung mindestens fünf Jahre verstrichen sind. In diesem Fall ist jede Erneuerung der bestehenden Beregnungsanlage für einen Zeitraum von 15 Jahren von der Förderung ausgeschlossen, und zwar unabhängig vom Alter der jeweiligen Anlage.

Detaillierte Informationen zur neuen Förderung geben das Landesamt für ländliches Bauwesen in der Brennerstraße 6 in Bozen, Tel. 0471 415150, sowie die Bezirksämter für Landwirtschaft.

chr