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Landschaftspläne von vier Obervinschger Gemeinden vervollständigt

LPA - Die Landschaftspläne von vier Gemeinden des oberen Vinschgaus sind vervollständigt worden. Die Ergänzungen sind wegen der Neuabgrenzung des Nationalparks Stilfser Joch notwendig. Eine Reihe schützenswerter Landschaftsbereiche würden nach der Neuabgrenzung keiner Schutzbindung mehr unterliegen. Nun wurden vom Landesamt für Landschaftsökologie die Pläne aller betroffenen Gemeinden ergänzt. Der überarbeitete Plan für die Gemeinde Glurns war bereits im vergangenen Oktober von der Ersten Landschaftsschutzkommission gutgeheißen worden. Im Verlauf ihrer jüngsten Sitzung befürwortete die Kommission nun auch die überarbeiteten Pläne für die Gemeinden Schlanders, Latsch und Taufers im Münstertal. Vorerst abgesetzt wurde die Behandlung des Landschaftsplans für die Gemeinde Prad.

Als Biotop soll die Burganlage Montani besonderen Schutz erfahren. Im Bild Obermontani
Mit der Überarbeitung der Landschaftspläne werden die so genannten „weißen Flecken“ getilgt, die sich in den Landschaftsplänen im Zusammenhang mit der Neuabgrenzung des Nationalparkes Stilfser Joch ergeben. Dabei sollen grundsätzlich die unverbauten landwirtschaftlich genutzten Flächen als Bannzonen ausgewiesen werden.

Im Gemeindegebiet von Latsch werden die Flächen vom Tarscher Schwemmkegel über die Marienwiesen bis nach Morter vom Nationalpark ausgegliedert. Die unverbauten landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen künftig als Bannzonen vor Verbauung geschützt werden. Der Burghügel von Montani soll durch die Ausweisung als Biotop besonders geschützt werden. Das „Kleine Mösl“, ein Auwaldrest aus Schwarzerlen im Süden des Dorfes, soll als Naturdenkmal ausgewiesen werden.

Von der Etsch über die Göflaner Wiesen Richtung Westen über die Etschschlucht bis hin zu den Burger Wiesen erstreckt sich hingegen die Fläche, die im Gemeindegebiet von Schlanders aus dem Nationalpark ausgegliedert wird. Auch hier ist eine Ausdehnung der Bannzonen auf die Grünflächen vorgesehen. Dies gilt für die Göflaner Wiesen am Schwemmkegel des Tafratzbaches und auf die landwirtschaftlich genutzten Terrassen südlich der Etsch. Der Etschtal-Schlucht oberhalb Göflan soll als Naturdenkmal „Huamatgampl“ besonderer Schutz zukommen.

Da sich die Vertreter der beiden Gemeinden gegen die überarbeiteten Landschaftspläne ausgesprochen haben, werden diese der Landesregierung zur Genehmigung unterbreitet. Erst dann läuft auch für sie – wie auch für jenen der Gemeinde Taufers im Münstertal, an dem nur geringfügige Anpassungen gemacht wurden - der das übliche Genehmigungsverfahren an: Die Pläne werden den Gemeinden zur Veröffentlichung und zur Stellungnahme übermittelt. Anschließend fällt die Landesregierung die endgültige Entscheidung.

jw