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Erste Landschaftsschutzkommission: Schutz für 120 Hektar Grünflächen in Bozen

LPA - Einstimmig hat sich die Erste Landschaftsschutzkommission gestern für den Schutz und die Erhaltung von insgesamt 120 Hektar Grünflächen in Bozen ausgesprochen. Die Stadtgemeinde Bozen hatte den Vorschlag eingebracht, den Grieser Grünkeil, die Grünfläche in der Kaiserau und kleinere Flächen in Rentsch und am Bozner Boden als besonders schutzwürdige Landschaft auszuweisen und somit mit Bauverbot zu behängen. Durch den gestrigen Beschluss der Landschaftsschutzkommission wird der Schutz rechtswirksam. Die eingeleitete Änderung des Landschaftsplanes muss allerdings noch die vorgesehene Genehmigungsverfahren durchlaufen.

Der so genannte Grieser Grünkeil soll als besonders schützenswerte Landschaft ausgewiesen werden
"Dass wir in einer so delikaten Frage zu einer einstimmigen Entscheidung gefunden haben, hat für die Landschaftsschutzkommission schon fast eine historische Bedeutung", meint der Leiter der Landesabteilung Natur und Landschaft, Roland Dellagiacoma.

Auf der Grundlage der gestrigen Entscheidung der Ersten Landschaftsschutzkommission stehen in Bozen rund 120 Hektar Grünflächen vorerst unter provisorischem Schutz. Es sind dies die 60 Hektar des so genannten Grieser Grünkeils zwischen Drususstraße, Meraner Straße und Berghang, 50 Hektar Grünfläche zwischen den neuen Wohnbauzonen Firmian und Casanova vor dem Sigmundskroner Hügel sowie die fünf Hektar Fläche um den Mayr-Nusser-Hof am Bozner Boden und acht Hektar Grünfläche in Rentsch. Die Flächen sollen - wie von der Gemeinde Bozen vorgeschlagen - im Landschaftsplan als "besonders schutzwürdige Landschaft" ausgewiesen werden.

Für diese Schutzzonen soll ein absolutes Bauverbot über der Erde gelten. "Um die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen auch in Zukunft zu gewährleisten, wurde für die Hofstellen eine Ausnahme gemacht", erklärt Dellagiacoma. Eine bestehende Hofstelle kann demnach im Sinne der Landesraumordnungsbestimmungen auf eine Fläche in der Schutzzone verlegt werden, wenn außerhalb der Zone keine Fläche zur Verfügung steht. "Im Klartext gilt diese Ausnahmeregelung somit für Höfe, die zur Gänze oder fast zur Gänze im neuen Schutzgebiet liegen", so Dellagiacoma.

"Durch den Schutz dieser Grünflächen erhalten wir der Stadt und ihren Bürgern in erster Linie grüne Lungen", so der Leiter der Landesabteilung Natur und Landschaftsschutz, "was den Grieser Grünkeil betrifft, war uns aber auch die Erhaltung des Anbaugebietes der autochthonen Lagreinrebe wichtig."

Der Unterschutzstellungs-Beschluss der I. Landschaftsschutzkommission geht nun an die Gemeinde zurück. Dort wird er veröffentlicht. Stellungnahmen und Einwände können vorgebracht werden. Die endgültige Entscheidung über die Änderung des Landschaftsplanes trifft in der Folge die Landesregierung.

jw