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Tiefbrunnen: Bürokratieabbau für rund 8000 Betroffene

(LPA) Rund 8000 Tiefbrunnen, deren Wasser für die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen eingesetzt wird, gibt es derzeit in Südtirol. Für rund 3000 davon läuft in den Jahren 2006 und 2007 die 30jährige Konzession aus. Um die Betreiber der Brunnen nun vor einem bürokratischen Kleinkrieg zu bewahren, hat Landesrat Michl Laimer eine Reihe von Vereinfachungen geplant.

Ein Fleckenteppich: Die Tiefbrunnen in den Obstgütern bei Tramin
Im Jahr 1976 hatten alle Betreiber von Tiefbrunnen ihre "Ziggl" zum ersten Mal dem zuständigen Landesamt melden müssen, das auf Grundlage dieser Meldung eine entsprechende Wasserkonzession ausgestellt hat. Diese Konzession wurde nicht unbegrenzt vergeben, sondern auf eine Dauer von 30 Jahren begrenzt. "Das heißt, dass rund 3000 Bauern, die damals ihre Tiefbrunnen gemeldet haben, im Jahr 2006 bzw. 2007 eine relativ aufwändige Prozedur zur Verlängerung der Konzessionen durchlaufen müssten", erklärt Landesrat Michl Laimer.

Um den Betreibern diese Prozedur zu ersparen, soll in das geplante Omnibus-Gesetz, das die Landesregierung dem Landtag vorlegen wird, ein Passus eingefügt werden. Dieser sieht eine automatische Verlängerung der Konzession vor, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. "Automatisch verlängert wird die Konzession dann, wenn der Zweck der Anlage noch gegeben ist, praktisch also nach wie vor eine Obstwiese oder sonst eine landwirtschaftliche Kultur damit bewässert wird, und die Anlagen dem heutigen Stand der Technik angepasst worden sind", so Laimer. Sollten diese beiden Bedingungen erfüllt sein, steht einer Verlängerung der Konzession um weitere 30 Jahre nichts im Wege.

Die Bauern, die einen Tiefbrunnen betreiben, können sich noch über zwei weitere Vereinfachungen freuen. Zum einen betrifft dies Fälle, in denen der Bauer vorhat, mit Hilfe des Wassers aus seinem "Ziggl" eine größere Fläche zu bewässern. Musste er bis dato ein entsprechendes Ansuchen stellen und auf eine Genehmigung warten, soll in Zukunft eine einfache Meldung an das zuständige Landesamt für Gewässernutzung genügen. Auch diese Gesetzesänderung soll im Omnibus-Gesetz Platz finden.

Und die letzte Vereinfachung: Sucht ein Bauer um die Genehmigung an, einen Tiefbrunnen errichten zu dürfen, musste dieses Gesuch bisher in der Gemeinde und im Amt für Gewässernutzung veröffentlicht werden. "Das heißt auch, dass die Bearbeitung des Gesuches so lange auf Eis gelegt werden musste, so lange die Veröffentlichung gedauert hat", so Laimer. Dieser Zeitverlust soll nun mit einem entsprechenden Passus im Omnibus-Gesetz eingespart werden. "Die Veröffentlichungspflicht wird wegfallen, die Genehmigung damit umso schneller ausgestellt werden können", erklärt dazu abschließend Landesrat Michl Laimer.

chr